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Anlage 2 - Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV)

V. v. 13.05.2009 BGBl. I S. 1060 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 19.05.2009; FNA: 9022-12-1 Funkrecht
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Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1) Grenzwerte der Störfeldstärke von leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen


Anlage 2 wird in 4 Vorschriften zitiert

Frequenz
im Bereich
Grenzwert der Störfeldstärke
(Spitzenwert der
elektrischen Feldstärke
in 3m Abstand in dB[µV/m])
Messbandbreite
1.9 bis 150 kHz 40 - 20x log10 (f/MHz) 200 Hz
2.> 150 bis 1.000 kHz 40 - 20x log10 (f/MHz) 9 kHz
3.> 1 bis 30 MHz 40 - 8,8x log10 (f/MHz) 9 kHz
4.> 30 bis 108 MHz 27 1) 120 kHz
5.> 108 bis 144 MHz 18 2) (27) 1) 120 kHz
6.> 144 bis 230 MHz 27 1) 120 kHz
7.> 230 bis 400 MHz 18 2) (27) 1) 120 kHz
8.> 400 bis 1.000 MHz 27 1) 120 kHz
9.> 1 bis 3 GHz 40 3) 1 MHz


1)
Dies entspricht einer äquivalenten Strahlungsleistung von 20 dB(pW).
2)
Der Wert von 18 dB(µV/m) gilt nur für breitbandige, digitale leitergebundene (Rundfunk-)Signale. Für alle anderen Signale beträgt dieser Wert 27 dB(µV/m).
3)
Dies entspricht einer äquivalenten Strahlungsleistung von 33 dB(pW).



 

Zitierungen von Anlage 2 SchuTSEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SchuTSEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchuTSEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SchuTSEV Schutz von zu Sicherheitszwecken betriebenen Sende- und Empfangsfunkanlagen
... Frequenzbereichen nach Anlage 1 die Grenzwerte der Störfeldstärke nach Anlage 2 nicht überschreiten. Die Störfeldstärken werden nach der Messvorschrift nach Anlage ...
§ 4 SchuTSEV Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze
... Anlagen und Netze die Einhaltung der Grenzwerte für die Störfeldstärke nach Anlage 2 anordnen. § 3 Abs. 1 Satz 2 gilt ...
§ 5 SchuTSEV Schutz von Flugfunk-Frequenzen
... bis zum Endgerät des Nutzers die Grenzwerte für Störfeldstärke nach Anlage 2 einhalten. Der Betreiber ist verpflichtet, die Überprüfung des leitergebundenen ... und Informationstechnik der Bundeswehr die Grenzwertverschärfung nach Anlage 2 Nr. 7 ...
Anlage 3 SchuTSEV (zu § 3 Abs. 1) Messvorschrift für Störaussendungen aus leitungsgebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 3 GHz
...  1.4 Grenzwerte Die Grenzwerte ergeben sich aus Anlage 2 zu dieser Verordnung. 2 Begriffe und Abkürzungen Im Rahmen dieser ... TK-Anlagen und -Netzen Die Grenzwerte für den jeweiligen Frequenzteilbereich sind in Anlage 2 aufgeführt. Es ist zu beachten, dass es sich bei den in Anlage 2 angegebenen ... sind in Anlage 2 aufgeführt. Es ist zu beachten, dass es sich bei den in Anlage 2 angegebenen Feldstärkegrenzwerten um Spitzenwerte-Grenzwerte handelt. Um die bei praktischen ... ob das Hintergrundrauschen sowie eventuelle Fremdsignale unter dem in Anlage 2 genannten Grenzwert liegen. - Ausrichtung der Rahmenantenne so, dass maximale Kopplung ... Nutzsignals mit der für den betreffenden Frequenzbereich definierten Bandbreite (siehe Anlage 2 ) zu ermitteln. Zweckmäßigerweise kommt hierbei der für den betreffenden ... Freifeld-Feldstärke*). Für den Vergleich der Messergebnisse mit den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Grenzwerten gilt folgende Gleichung: Ekorr = ... Fall, dass aufgrund von hohen Umgebungsfeldstärken der Nachweis der Einhaltung der in Anlage 2 genannten Grenzwerte dieser Verordnung praktisch nicht möglich ist, kann der Grenzwert ...