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Anlage 2 - Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV)
V. v. 13.05.2009 BGBl. I S. 1060 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 19.05.2009; FNA: 9022-12-1 Funkrecht
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Geltung ab 19.05.2009; FNA: 9022-12-1 Funkrecht
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Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1) Grenzwerte der Störfeldstärke von leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen
Anlage 2 wird in 4 Vorschriften zitiert
Frequenz im Bereich | Grenzwert der Störfeldstärke (Spitzenwert der elektrischen Feldstärke in 3m Abstand in dB[µV/m]) | Messbandbreite | |
1. | 9 bis 150 kHz | 40 - 20x log10 (f/MHz) | 200 Hz |
2. | > 150 bis 1.000 kHz | 40 - 20x log10 (f/MHz) | 9 kHz |
3. | > 1 bis 30 MHz | 40 - 8,8x log10 (f/MHz) | 9 kHz |
4. | > 30 bis 108 MHz | 27 1) | 120 kHz |
5. | > 108 bis 144 MHz | 18 2) (27) 1) | 120 kHz |
6. | > 144 bis 230 MHz | 27 1) | 120 kHz |
7. | > 230 bis 400 MHz | 18 2) (27) 1) | 120 kHz |
8. | > 400 bis 1.000 MHz | 27 1) | 120 kHz |
9. | > 1 bis 3 GHz | 40 3) | 1 MHz |
- 1)
- Dies entspricht einer äquivalenten Strahlungsleistung von 20 dB(pW).
- 2)
- Der Wert von 18 dB(µV/m) gilt nur für breitbandige, digitale leitergebundene (Rundfunk-)Signale. Für alle anderen Signale beträgt dieser Wert 27 dB(µV/m).
- 3)
- Dies entspricht einer äquivalenten Strahlungsleistung von 33 dB(pW).
Zitierungen von Anlage 2 SchuTSEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SchuTSEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchuTSEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SchuTSEV Schutz von zu Sicherheitszwecken betriebenen Sende- und Empfangsfunkanlagen
... Frequenzbereichen nach Anlage 1 die Grenzwerte der Störfeldstärke nach Anlage 2 nicht überschreiten. Die Störfeldstärken werden nach der Messvorschrift nach Anlage ...
§ 4 SchuTSEV Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze
... Anlagen und Netze die Einhaltung der Grenzwerte für die Störfeldstärke nach Anlage 2 anordnen. § 3 Abs. 1 Satz 2 gilt ...
§ 5 SchuTSEV Schutz von Flugfunk-Frequenzen
... bis zum Endgerät des Nutzers die Grenzwerte für Störfeldstärke nach Anlage 2 einhalten. Der Betreiber ist verpflichtet, die Überprüfung des leitergebundenen ... und Informationstechnik der Bundeswehr die Grenzwertverschärfung nach Anlage 2 Nr. 7 ...
Anlage 3 SchuTSEV (zu § 3 Abs. 1) Messvorschrift für Störaussendungen aus leitungsgebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 3 GHz
... 1.4 Grenzwerte Die Grenzwerte ergeben sich aus Anlage 2 zu dieser Verordnung. 2 Begriffe und Abkürzungen Im Rahmen dieser ... TK-Anlagen und -Netzen Die Grenzwerte für den jeweiligen Frequenzteilbereich sind in Anlage 2 aufgeführt. Es ist zu beachten, dass es sich bei den in Anlage 2 angegebenen ... sind in Anlage 2 aufgeführt. Es ist zu beachten, dass es sich bei den in Anlage 2 angegebenen Feldstärkegrenzwerten um Spitzenwerte-Grenzwerte handelt. Um die bei praktischen ... ob das Hintergrundrauschen sowie eventuelle Fremdsignale unter dem in Anlage 2 genannten Grenzwert liegen. - Ausrichtung der Rahmenantenne so, dass maximale Kopplung ... Nutzsignals mit der für den betreffenden Frequenzbereich definierten Bandbreite (siehe Anlage 2 ) zu ermitteln. Zweckmäßigerweise kommt hierbei der für den betreffenden ... Freifeld-Feldstärke*). Für den Vergleich der Messergebnisse mit den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Grenzwerten gilt folgende Gleichung: Ekorr = ... Fall, dass aufgrund von hohen Umgebungsfeldstärken der Nachweis der Einhaltung der in Anlage 2 genannten Grenzwerte dieser Verordnung praktisch nicht möglich ist, kann der Grenzwert ...
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