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Zitierungen von § 15 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 FlugLärmG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlugLärmG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FlugLärmG Ermittlung der Lärmbelastung (vom 07.06.2007)
... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 15 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Art und Umfang der erforderlichen ...
§ 7 FlugLärmG Schallschutz (vom 07.06.2007)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 15 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Schallschutzanforderungen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen
G. v. 01.06.2007 BGBl. I S. 986
Artikel 1 FluLärmGuaÄndG Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 15 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Art und Umfang der erforderlichen ... werden die Wörter „nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 15 )" eingefügt. b) Nach dem Wort „Schallschutzanforderungen" werden ... 9 Abs. 5 ist der Flugplatzhalter verpflichtet." 13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt: „§ 13 ... 13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt: „§ 13 Sonstige Vorschriften (1) Dieses Gesetz regelt in ... des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zu beachten. § 15 Anhörung beteiligter Kreise Soweit Ermächtigungen zum Erlass von ...