Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 17 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute (vom 03.01.2018)
... Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes haben, sind die §§ 11, 14, 15, 17 , 17a, 20, 21, 29 und 29a nicht anzuwenden, soweit das Kreditwesengesetz eine inhaltsgleiche ...
§ 27 ZAG Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (vom 30.04.2011)
... mit einer Aufwands- und Ertragsrechnung und einem Anhang gilt als Jahresabschluss (§ 17 ). Für die Prüfung des Jahresabschlusses gilt der § 340k des ...
§ 32 ZAG Bußgeldvorschriften (vom 26.06.2017)
...  (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 oder 3, Abs. 2 Satz 1 oder 2 oder § 29a Abs. 1 Satz 1, dieser auch in Verbindung mit Abs. 2 sowie einer Rechtsverordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld". p) Nach der Angabe zu § 17 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 17a Anzeigepflicht bei Bestellung ... Aktiva investiert." i) In Absatz 11 werden nach der Angabe „§ 17 " die Angabe „§ 17a" eingefügt und die Angabe „bis 22" durch ... nach § 8 Absatz 1 oder § 8a Absatz 1 hat," eingefügt. 23. § 17 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... durch das Wort „Institut" ersetzt. 24. Nach § 17 wird folgender § 17a eingefügt: „§ 17a Anzeigepflicht bei ...
Anzeige