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Zitierungen von § 25 ZAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 ZAG Inanspruchnahme von Agenten (vom 30.04.2011)
... Wirtschaftsraum Zahlungsdienste zu erbringen, so muss es das Verfahren nach § 25 befolgen. Die Bundesanstalt setzt die zuständigen Behörden des anderen Staates ...
§ 23c ZAG Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten (vom 30.04.2011)
... zu vertreiben oder zurückzutauschen, ist § 19 Absatz 4 in Verbindung mit § 25 entsprechend ...
§ 32 ZAG Bußgeldvorschriften (vom 26.06.2017)
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreicht oder 2. entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 Nr. 4 bis 9 oder Nr. 10 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... zu vertreiben oder zurückzutauschen, ist § 19 Absatz 4 in Verbindung mit § 25 entsprechend anzuwenden." 32. In § 24 wird das Wort ... die Wörter „oder das E-Geld-Geschäft" eingefügt. 33. § 25 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
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