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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 LabChemAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LabChemAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 LabChemAusbV Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild (vom 01.08.2020)
... Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Von der Organisation ...
§ 7 LabChemAusbV Teil 1 der Abschlussprüfung
... stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für die ersten 84 Wochen aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
§ 8 LabChemAusbV Teil 2 der Abschlussprüfung (vom 01.08.2020)
... Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 1.1, Nummer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 326
Artikel 1 2. LabChemAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
... (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Von der Organisation der ... Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 bis 11 gewählten Wahlqualifikationen;". 11. Die Anlagen 1 bis 3 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 3 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 4 ... Wahlqualifikationen;". 11. Die Anlagen 1 bis 3 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 3 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan ... 11. Die Anlagen 1 bis 3 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 3 ersetzt: „ Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum ...
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