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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben

§ 5 - Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV)

V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1675 (Nr. 38); aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 8 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 04.07.2009; FNA: 2121-6-24-5 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 5 Übergangsvorschrift



Die Betäubungsmittel-Kostenverordnung in der am 5. September 2019 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden auf individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die vor dem 6. September 2019 bereits beantragt wurden.



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Frühere Fassungen von § 5 BtMKostV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.09.2019Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Kostenverordnung
vom 18.08.2019 BGBl. I S. 1356
aktuell vorher 15.08.2013Artikel 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
aktuellvor 15.08.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 BtMKostV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BtMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Kostenverordnung
V. v. 18.08.2019 BGBl. I S. 1356
Artikel 1 BtMKostVÄndV
... 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Übergangsvorschrift Die ... wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Übergangsvorschrift Die Betäubungsmittel-Kostenverordnung in der am 5. ...