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Zitierungen von § 40 BBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 45 BBG
... Beamten zulässig, wenn er das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet hat. § 40 gilt entsprechend. (2) Beantragt der Beamte nach Wiederherstellung seiner ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/885/v11948.htm