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§ 6 - Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011)

§ 6 Gebäude- und Wohnungszählung



(1) Zur Durchführung des Zensus führen die statistischen Ämter der Länder zum Berichtszeitpunkt eine Gebäude- und Wohnungszählung als schriftliche Befragung durch.

(2) Erhebungsmerkmale sind:

1.
für Gebäude:

a)
Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,

b)
Art des Gebäudes,

c)
Eigentumsverhältnisse,

d)
Gebäudetyp,

e)
Baujahr,

f)
Heizungsart,

g)
Zahl der Wohnungen,

2.
für Wohnungen:

a)
Art der Nutzung,

b)
Eigentumsverhältnisse,

c)
Wohnung nicht meldepflichtiger Personen, soweit bekannt,

d)
Fläche der Wohnung,

e)
WC,

f)
Badewanne oder Dusche,

g)
Zahl der Räume.

(3) Hilfsmerkmale sind:

1.
Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,

2.
Telekommunikationsnummern der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,

3.
Namen und Vornamen von bis zu zwei Wohnungsnutzern je Wohnung,

4.
soweit bekannt: Zahl der Bewohner je Wohnung,

5.
Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.



 

Zitierungen von § 6 ZensG 2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ZensG 2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZensG 2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZensG 2011 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
... (§ 5), 4. Erhebungen zur Gewinnung der Gebäude- und Wohnungsdaten (§ 6 ), 5. Stichprobenerhebungen zur Sicherung der Datenqualität und zur Erfassung ...
§ 8 ZensG 2011 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
... werden bei der Gebäude- und Wohnungszählung nur die Erhebungsmerkmale nach § 6 Absatz 2 und als Hilfsmerkmale die Familiennamen, die Vornamen, die Anschriften und die ...
§ 9 ZensG 2011 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
... die aus der Gebäude- und Wohnungszählung übermittelten Datensätze (§ 6 ) sowie die kombinierten Datensätze (Absätze 1 und 2) mittels der Anschrift ...
§ 10 ZensG 2011 Erhebungsstellen (vom 19.10.2010)
... Zur Durchführung der Erhebungen nach den §§ 6 bis 8, 14, 15 und 16 können die Länder Erhebungsstellen einrichten. Den ...
§ 11 ZensG 2011 Erhebungsbeauftragte
... Für die Erhebungen nach den §§ 6 bis 8 sowie 14 bis 17 können Erhebungsbeauftragte nach § 14 des Bundesstatistikgesetzes ... § 3 Nummer 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes. (5) Bei Erhebungen nach § 6 können Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden 1. zur Feststellung des ... erhalten zur Unterstützung ihrer Tätigkeit bei den Erhebungen nach den §§ 6 bis 8 und 15 bis 17 einen verkürzten Melderegisterauszug für die betreffenden ...
§ 12 ZensG 2011 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
... primärstatistische Erhebung, Aufbereitung und Auswertung der Angaben nach den §§ 6 bis 8 Absatz 4 und 5 arbeitsteilig im Sinne einer zentralen Verarbeitung und Datenhaltung wahr. ... und Technik Nordrhein-Westfalen, für die Gebäude- und Wohnungszählung (§ 6 ) das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, für die Haushaltegenerierung (§ 9 ...
§ 18 ZensG 2011 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
...  (2) Auskunftspflichtig für die Erhebungen nach den §§ 6 und 14 Absatz 3 sind die Eigentümer und Eigentümerinnen, die Verwalter und ... Form der Auskunftserteilung schließen. Verwaltungen, die keine Angaben nach § 6 Absatz 2 oder 3 machen können, sind verpflichtet, Angaben zu den Namen und Anschriften der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zensusvorbereitungsgesetz 2011 (ZensVorbG 2011)
G. v. 08.12.2007 BGBl. I S. 2808; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1781
§ 16 ZensVorbG 2011 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen (vom 16.07.2009)
... § 2 Absatz 3 Nummer 1 bis 20, 26 und 29 dürfen in Verbindung mit den Angaben nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b bis f des Zensusgesetzes 2011 als Auswahlgrundlage für umwelt- ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
G. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1781
Artikel 3 ZensG2011uaÄndG Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
... § 2 Absatz 3 Nummer 1 bis 20, 26 und 29 dürfen in Verbindung mit den Angaben nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b bis f des Zensusgesetzes 2011 als Auswahlgrundlage für umwelt- ...