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Zitierungen von § 14 ZensG 2011
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 ZensG 2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZensG 2011 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ZensG 2011 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
... von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften (§ 14 ), 8. Erhebungen zur Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse (§ 17). ...
§ 10 ZensG 2011 Erhebungsstellen (vom 19.10.2010)
... Zur Durchführung der Erhebungen nach den §§ 6 bis 8, 14 , 15 und 16 können die Länder Erhebungsstellen einrichten. Den Erhebungsstellen ...
§ 11 ZensG 2011 Erhebungsbeauftragte
... Für die Erhebungen nach den §§ 6 bis 8 sowie 14 bis 17 können Erhebungsbeauftragte nach § 14 des Bundesstatistikgesetzes eingesetzt ... von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften nach § 14 können Erhebungsbeauftragte für Begehungen nach § 14 Absatz 3 eingesetzt werden. ... Unterkünften nach § 14 können Erhebungsbeauftragte für Begehungen nach § 14 Absatz 3 eingesetzt werden. (9) Bei der Mehrfachfalluntersuchung nach § 15 Absatz ...
§ 18 ZensG 2011 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
... (2) Auskunftspflichtig für die Erhebungen nach den §§ 6 und 14 Absatz 3 sind die Eigentümer und Eigentümerinnen, die Verwalter und Verwalterinnen, die ...
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