Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 105a SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 105a SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 3 LPartRÜG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Nach der Angabe zu § 105 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 105a Witwenrente und Witwerrente in Sonderfällen". d) In der Angabe zu § 107 ... „unter Ehegatten" gestrichen. 16. Nach § 105 wird folgender § 105a eingefügt: „§ 105a Witwenrente und Witwerrente in Sonderfällen ... 16. Nach § 105 wird folgender § 105a eingefügt: „§ 105a Witwenrente und Witwerrente in Sonderfällen Anspruch auf eine Witwen- oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 30 LPartRBerG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 105a gestrichen. 2. § 105a wird aufgehoben. 3. § 120e wird wie folgt ... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 105a gestrichen. 2. § 105a wird aufgehoben. 3. § 120e wird wie folgt geändert: a) Die ...
 
Anzeige