Zitat in folgenden NormenGesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 3 LPartRÜG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... Nach der Angabe zu § 120c wird folgende Angabe eingefügt: „§ 120d Rentensplitting unter Lebenspartnern". 2. Vor § 8 wird die Überschrift ... von Witwen und Witwern" gestrichen. 22. Nach § 120c wird folgender § 120d eingefügt: „§ 120d Rentensplitting unter Lebenspartnern ... 22. Nach § 120c wird folgender § 120d eingefügt: „§ 120d Rentensplitting unter Lebenspartnern (1) Lebenspartner können gemeinsam ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011) ... d) Die Angabe zu § 94 wird gestrichen. e) Die Angabe zu § 120d wird wie folgt gefasst: „§ 120d Verfahren und Zuständigkeit". ... e) Die Angabe zu § 120d wird wie folgt gefasst: „§ 120d Verfahren und Zuständigkeit". f) Nach der Angabe zu § 120d wird ... 120d Verfahren und Zuständigkeit". f) Nach der Angabe zu § 120d wird folgende Angabe eingefügt: „§ 120e Rentensplitting unter ... unanfechtbar geworden ist." 41. Nach § 120c wird folgender § 120d eingefügt: „§ 120d Verfahren und Zuständigkeit (1) ... 41. Nach § 120c wird folgender § 120d eingefügt: „§ 120d Verfahren und Zuständigkeit (1) Die Erklärung der Ehegatten zum ... Rentenversicherungsträgers gebunden." 42. Der bisherige § 120d wird § 120e und wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die ... und wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „§ 120d " durch die Angabe „§ 120e" ersetzt. b) Absatz 1 Satz 2 wird wie ...
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