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Zitierungen von § 120d SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 120d SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 3 LPartRÜG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Nach der Angabe zu § 120c wird folgende Angabe eingefügt: „§ 120d Rentensplitting unter Lebenspartnern". 2. Vor § 8 wird die Überschrift ... von Witwen und Witwern" gestrichen. 22. Nach § 120c wird folgender § 120d eingefügt: „§ 120d Rentensplitting unter Lebenspartnern ... 22. Nach § 120c wird folgender § 120d eingefügt: „§ 120d Rentensplitting unter Lebenspartnern (1) Lebenspartner können gemeinsam ...
Zitate in Änderungsvorschriften
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... d) Die Angabe zu § 94 wird gestrichen. e) Die Angabe zu § 120d wird wie folgt gefasst: „§ 120d Verfahren und Zuständigkeit". ... e) Die Angabe zu § 120d wird wie folgt gefasst: „§ 120d Verfahren und Zuständigkeit". f) Nach der Angabe zu § 120d wird ... 120d Verfahren und Zuständigkeit". f) Nach der Angabe zu § 120d wird folgende Angabe eingefügt: „§ 120e Rentensplitting unter ... unanfechtbar geworden ist." 41. Nach § 120c wird folgender § 120d eingefügt: „§ 120d Verfahren und Zuständigkeit (1) ... 41. Nach § 120c wird folgender § 120d eingefügt: „§ 120d Verfahren und Zuständigkeit (1) Die Erklärung der Ehegatten zum ... Rentenversicherungsträgers gebunden." 42. Der bisherige § 120d wird § 120e und wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die ... und wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „§ 120d " durch die Angabe „§ 120e" ersetzt. b) Absatz 1 Satz 2 wird wie ...
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