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Synopse aller Änderungen des SGB VI am 01.10.2013
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Oktober 2013 durch Artikel 3 des AufenthGuaÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB VI.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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SGB VI a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2013 geltenden Fassung | SGB VI n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2013 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erstes Kapitel Versicherter Personenkreis Erster Abschnitt Versicherung kraft Gesetzes § 1 Beschäftigte § 2 Selbständig Tätige § 3 Sonstige Versicherte § 4 Versicherungspflicht auf Antrag § 5 Versicherungsfreiheit § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht Zweiter Abschnitt Freiwillige Versicherung § 7 Freiwillige Versicherung Dritter Abschnitt Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting § 8 Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting Zweites Kapitel Leistungen Erster Abschnitt Leistungen zur Teilhabe Erster Unterabschnitt Voraussetzungen für die Leistungen § 9 Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe § 10 Persönliche Voraussetzungen § 11 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen § 12 Ausschluss von Leistungen Zweiter Unterabschnitt Umfang der Leistungen Erster Titel Allgemeines § 13 Leistungsumfang § 14 (weggefallen) Zweiter Titel Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben § 15 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 16 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben §§ 17 bis 19 (weggefallen) Dritter Titel Übergangsgeld § 20 Anspruch § 21 Höhe und Berechnung §§ 22 bis 27 (weggefallen) Vierter Titel Ergänzende Leistungen § 28 Ergänzende Leistungen § 29 (weggefallen) § 30 (weggefallen) Fünfter Titel Sonstige Leistungen § 31 Sonstige Leistungen Sechster Titel Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei sonstigen Leistungen § 32 Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei sonstigen Leistungen Zweiter Abschnitt Renten Erster Unterabschnitt Rentenarten und Voraussetzungen für einen Rentenanspruch § 33 Rentenarten § 34 Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und Hinzuverdienstgrenze Zweiter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten Erster Titel Renten wegen Alters § 35 Regelaltersrente § 36 Altersrente für langjährig Versicherte § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen § 38 Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 39 (weggefallen) § 40 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute § 41 Altersrente und Kündigungsschutz § 42 Vollrente und Teilrente Zweiter Titel Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit § 43 Rente wegen Erwerbsminderung § 44 (weggefallen) § 45 Rente für Bergleute Dritter Titel Renten wegen Todes § 46 Witwenrente und Witwerrente § 47 Erziehungsrente § 48 Waisenrente § 49 Renten wegen Todes bei Verschollenheit Vierter Titel Wartezeiterfüllung § 50 Wartezeiten § 51 Anrechenbare Zeiten § 52 Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung § 53 Vorzeitige Wartezeiterfüllung Fünfter Titel Rentenrechtliche Zeiten § 54 Begriffsbestimmungen § 55 Beitragszeiten § 56 Kindererziehungszeiten § 57 Berücksichtigungszeiten § 58 Anrechnungszeiten § 59 Zurechnungszeit § 60 Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung § 61 Ständige Arbeiten unter Tage § 62 Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten Dritter Unterabschnitt Rentenhöhe und Rentenanpassung Erster Titel Grundsätze § 63 Grundsätze Zweiter Titel Berechnung und Anpassung der Renten § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente § 65 Anpassung der Renten § 66 Persönliche Entgeltpunkte § 67 Rentenartfaktor § 68 Aktueller Rentenwert § 68a Schutzklausel § 69 Verordnungsermächtigung Dritter Titel Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte § 70 Entgeltpunkte für Beitragszeiten § 71 Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung) § 72 Grundbewertung § 73 Vergleichsbewertung § 74 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung § 75 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn § 76 Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich § 76a Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse § 76b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung § 76c Zuschläge oder Abschläge beim Rentensplitting § 76d Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters § 76e Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung § 77 Zugangsfaktor § 78 Zuschlag bei Waisenrenten § 78a Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten Vierter Titel Knappschaftliche Besonderheiten § 79 Grundsatz § 80 Monatsbetrag der Rente § 81 Persönliche Entgeltpunkte § 82 Rentenartfaktor § 83 Entgeltpunkte für Beitragszeiten § 84 Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung) § 85 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag) § 86 (aufgehoben) § 86a Zugangsfaktor § 87 Zuschlag bei Waisenrenten Fünfter Titel Ermittlung des Monatsbetrags der Rente in Sonderfällen § 88 Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten § 88a Höchstbetrag bei Witwenrenten und Witwerrenten Vierter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen § 89 Mehrere Rentenansprüche § 90 Witwenrente und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten und Ansprüche infolge Auflösung der letzten Ehe § 91 Aufteilung von Witwenrenten und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte § 92 Waisenrente und andere Leistungen an Waisen § 93 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung § 94 (aufgehoben) § 95 (weggefallen) § 96 Nachversicherte Versorgungsbezieher § 96a Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst § 97 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes § 98 Reihenfolge bei der Anwendung von Berechnungsvorschriften Fünfter Unterabschnitt Beginn, Änderung und Ende von Renten § 99 Beginn § 100 Änderung und Ende § 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen § 102 Befristung und Tod Sechster Unterabschnitt Ausschluss und Minderung von Renten § 103 Absichtliche Minderung der Erwerbsfähigkeit § 104 Minderung der Erwerbsfähigkeit bei einer Straftat § 105 Tötung eines Angehörigen § 105a Witwenrente und Witwerrente in Sonderfällen Dritter Abschnitt Zusatzleistungen § 106 Zuschuss zur Krankenversicherung § 107 Rentenabfindung § 108 Beginn, Änderung und Ende von Zusatzleistungen Vierter Abschnitt Serviceleistungen § 109 Renteninformation und Rentenauskunft § 109a Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung Fünfter Abschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland § 110 Grundsatz § 111 Rehabilitationsleistungen und Krankenversicherungszuschuss § 112 Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit § 113 Höhe der Rente § 114 Besonderheiten Sechster Abschnitt Durchführung Erster Unterabschnitt Beginn und Abschluss des Verfahrens § 115 Beginn § 116 Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe § 117 Abschluss Zweiter Unterabschnitt Auszahlung und Anpassung § 118 Fälligkeit und Auszahlung § 118a Anpassungsmitteilung § 119 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG § 120 Verordnungsermächtigung Dritter Unterabschnitt Rentensplitting § 120a Grundsätze für das Rentensplitting unter Ehegatten § 120b Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen § 120c Abänderung des Rentensplittings unter Ehegatten § 120d Verfahren und Zuständigkeit § 120e Rentensplitting unter Lebenspartnern Vierter Unterabschnitt Besonderheiten beim Versorgungsausgleich § 120f Interne Teilung und Verrechnung von Anrechten § 120g Externe Teilung § 120h Abzuschmelzende Anrechte Fünfter Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze § 121 Allgemeine Berechnungsgrundsätze § 122 Berechnung von Zeiten § 123 Berechnung von Geldbeträgen § 124 Berechnung von Durchschnittswerten und Rententeilen Drittes Kapitel Organisation, Datenschutz und Datensicherheit Erster Abschnitt Organisation Erster Unterabschnitt Deutsche Rentenversicherung § 125 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Zweiter Unterabschnitt Zuständigkeit in der allgemeinen Rentenversicherung § 126 Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung § 127 Zuständigkeit für Versicherte und Hinterbliebene § 127a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen § 127b (weggefallen) § 128 Örtliche Zuständigkeit der Regionalträger § 128a Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Saarland § 129 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Versicherte § 130 Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See § 131 Auskunfts- und Beratungsstellen Dritter Unterabschnitt Zuständigkeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung § 132 Versicherungsträger § 133 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Beschäftigte § 134 Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten § 135 Nachversicherung § 136 Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See § 136a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene der knappschaftlichen Rentenversicherung § 137 Besonderheit bei der Durchführung der Versicherung und bei den Leistungen Unterabschnitt 3a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse § 137a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse § 137b Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung § 137c Vermögen, Haftung § 137d Organe § 137e Beirat Vierter Unterabschnitt Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung, Erweitertes Direktorium § 138 Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung § 139 Erweitertes Direktorium § 140 Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung Fünfter Unterabschnitt Vereinigung von Regionalträgern § 141 Vereinigung von Regionalträgern auf Beschluss ihrer Vertreterversammlungen § 142 Vereinigung von Regionalträgern durch Rechtsverordnung Sechster Unterabschnitt Beschäftigte der Versicherungsträger § 143 Bundesunmittelbare Versicherungsträger § 144 Landesunmittelbare Versicherungsträger Siebter Unterabschnitt Datenstelle der Träger der Rentenversicherung § 145 Datenstelle der Träger der Rentenversicherung § 146 (weggefallen) Zweiter Abschnitt Datenschutz und Datensicherheit § 147 Versicherungsnummer § 148 Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung beim Rentenversicherungsträger § 149 Versicherungskonto § 150 Dateien bei der Datenstelle § 151 Auskünfte der Deutschen Post AG § 151a Antragstellung im automatisierten Verfahren beim Versicherungsamt § 152 Verordnungsermächtigung Viertes Kapitel Finanzierung Erster Abschnitt Finanzierungsgrundsatz und Rentenversicherungsbericht Erster Unterabschnitt Umlageverfahren § 153 Umlageverfahren Zweiter Unterabschnitt Rentenversicherungsbericht und Sozialbeirat § 154 Rentenversicherungsbericht, Stabilisierung des Beitragssatzes und Sicherung des Rentenniveaus § 155 Aufgabe des Sozialbeirats § 156 Zusammensetzung des Sozialbeirats Zweiter Abschnitt Beiträge und Verfahren Erster Unterabschnitt Beiträge Erster Titel Allgemeines § 157 Grundsatz § 158 Beitragssätze § 159 Beitragsbemessungsgrenzen § 160 Verordnungsermächtigung Zweiter Titel Beitragsbemessungsgrundlagen § 161 Grundsatz § 162 Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter § 163 Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter § 164 (weggefallen) § 165 Beitragspflichtige Einnahmen selbständig Tätiger § 166 Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter § 167 Freiwillig Versicherte Dritter Titel Verteilung der Beitragslast § 168 Beitragstragung bei Beschäftigten § 169 Beitragstragung bei selbständig Tätigen § 170 Beitragstragung bei sonstigen Versicherten § 171 Freiwillig Versicherte § 172 Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht § 172a Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Vierter Titel Zahlung der Beiträge § 173 Grundsatz § 174 Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen § 175 Beitragszahlung bei Künstlern und Publizisten § 176 Beitragszahlung und Abrechnung bei Bezug von Sozialleistungen, bei Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen § 176a Beitragszahlung und Abrechnung bei Pflegepersonen § 177 Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten § 178 Verordnungsermächtigung Fünfter Titel Erstattungen § 179 Erstattung von Aufwendungen § 180 Verordnungsermächtigung Sechster Titel Nachversicherung § 181 Berechnung und Tragung der Beiträge § 182 Zusammentreffen mit vorhandenen Beiträgen § 183 Erhöhung und Minderung der Beiträge beim Versorgungsausgleich § 184 Fälligkeit der Beiträge und Aufschub § 185 Zahlung der Beiträge und Wirkung der Beitragszahlung § 186 Zahlung an eine berufsständische Versorgungseinrichtung § 186a Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum Siebter Titel Zahlung von Beiträgen in besonderen Fällen § 187 Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich § 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters § 187b Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse § 188 Beitragszahlung für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung Achter Titel Berechnungsgrundsätze § 189 Berechnungsgrundsätze Zweiter Unterabschnitt Verfahren Erster Titel Meldungen § 190 Meldepflichten bei Beschäftigten und Hausgewerbetreibenden § 190a Meldepflicht von versicherungspflichtigen selbständig Tätigen § 191 Meldepflichten bei sonstigen versicherungspflichtigen Personen § 192 Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst § 192a Meldepflicht für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung § 193 Meldung von sonstigen rechtserheblichen Zeiten § 194 Gesonderte Meldung und Hochrechnung § 195 Verordnungsermächtigung Zweiter Titel Auskunfts- und Mitteilungspflichten § 196 Auskunfts- und Mitteilungspflichten Dritter Titel Wirksamkeit der Beitragszahlung § 197 Wirksamkeit von Beiträgen § 198 Neubeginn und Hemmung von Fristen § 199 Vermutung der Beitragszahlung § 200 Änderung der Beitragsberechnungsgrundlagen § 201 Beiträge an nicht zuständige Träger der Rentenversicherung § 202 Irrtümliche Pflichtbeitragszahlung § 203 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung Vierter Titel Nachzahlung § 204 Nachzahlung von Beiträgen bei Ausscheiden aus einer internationalen Organisation § 205 Nachzahlung bei Strafverfolgungsmaßnahmen § 206 Nachzahlung für Geistliche und Ordensleute § 207 Nachzahlung für Ausbildungszeiten § 208 (aufgehoben) § 209 Berechtigung und Beitragsberechnung zur Nachzahlung Fünfter Titel Beitragserstattung und Beitragsüberwachung § 210 Beitragserstattung § 211 Sonderregelung bei der Zuständigkeit zu Unrecht gezahlter Beiträge § 212 Beitragsüberwachung § 212a Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung § 212b Prüfung der Beitragszahlung bei versicherungspflichtigen Selbständigen Dritter Abschnitt Beteiligung des Bundes, Finanzbeziehungen und Erstattungen Erster Unterabschnitt Beteiligung des Bundes § 213 Zuschüsse des Bundes § 214 Liquiditätssicherung § 214a Liquiditätserfassung § 215 Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung Zweiter Unterabschnitt Nachhaltigkeitsrücklage und Finanzausgleich § 216 Nachhaltigkeitsrücklage § 217 Anlage der Nachhaltigkeitsrücklage § 218 (weggefallen) § 219 Finanzverbund in der allgemeinen Rentenversicherung § 220 Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe, Verwaltung und Verfahren § 221 Ausgaben für das Anlagevermögen § 222 Ermächtigung Dritter Unterabschnitt Erstattungen § 223 Wanderversicherungsausgleich und Wanderungsausgleich § 224 Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit § 224a Tragung pauschalierter Beiträge für Renten wegen voller Erwerbsminderung § 224b Erstattung für Begutachtung in Angelegenheiten der Grundsicherung § 225 Erstattung durch den Träger der Versorgungslast § 226 Verordnungsermächtigung Vierter Unterabschnitt Abrechnung der Aufwendungen § 227 Abrechnung der Aufwendungen Fünftes Kapitel Sonderregelungen Erster Abschnitt Ergänzungen für Sonderfälle Erster Unterabschnitt Grundsatz § 228 Grundsatz § 228a Besonderheiten für das Beitrittsgebiet § 228b Maßgebende Werte in der Anpassungsphase Zweiter Unterabschnitt Versicherter Personenkreis § 229 Versicherungspflicht § 229a Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet § 230 Versicherungsfreiheit § 231 Befreiung von der Versicherungspflicht § 231a Befreiung von der Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet § 232 Freiwillige Versicherung § 233 Nachversicherung § 233a Nachversicherung im Beitrittsgebiet Dritter Unterabschnitt Teilhabe § 234 Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Arbeitslosenhilfe § 234a Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Unterhaltsgeldbezug Vierter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten § 235 Regelaltersrente § 236 Altersrente für langjährig Versicherte § 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen § 237 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit § 237a Altersrente für Frauen § 238 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute § 239 Knappschaftsausgleichsleistung § 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit § 241 Rente wegen Erwerbsminderung § 242 Rente für Bergleute § 242a Witwenrente und Witwerrente § 243 Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten § 243a Rente wegen Todes an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten im Beitrittsgebiet § 243b Wartezeit § 244 Anrechenbare Zeiten § 244a Wartezeiterfüllung durch Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung § 245 Vorzeitige Wartezeiterfüllung § 245a Wartezeiterfüllung bei früherem Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Beitrittsgebiet § 246 Beitragsgeminderte Zeiten § 247 Beitragszeiten § 248 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland § 249 Beitragszeiten wegen Kindererziehung § 249a Beitragszeiten wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet § 249b Berücksichtigungszeiten wegen Pflege § 250 Ersatzzeiten § 251 Ersatzzeiten bei Handwerkern § 252 Anrechnungszeiten § 252a Anrechnungszeiten im Beitrittsgebiet § 253 Pauschale Anrechnungszeit § 253a Zurechnungszeit § 254 Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung § 254a Ständige Arbeiten unter Tage im Beitrittsgebiet Fünfter Unterabschnitt Rentenhöhe und Rentenanpassung § 254b Rentenformel für den Monatsbetrag der Rente § 254c Anpassung der Renten § 254d Entgeltpunkte (Ost) § 255 Rentenartfaktor § 255a Aktueller Rentenwert (Ost) § 255b Verordnungsermächtigung § 255c Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Rente § 255d Ausgleichsbedarf zum 30. Juni 2007 § 255e Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis zum 1. Juli 2013 § 255f (aufgehoben) § 255g Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 1. Juli 2010 § 256 Entgeltpunkte für Beitragszeiten § 256a Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet § 256b Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Beitragszeiten § 256c Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten ohne Beitragsbemessungsgrundlage § 256d (weggefallen) § 257 Entgeltpunkte für Berliner Beitragszeiten § 258 Entgeltpunkte für saarländische Beitragszeiten § 259 Entgeltpunkte für Beitragszeiten mit Sachbezug § 259a Besonderheiten für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1937 § 259b Besonderheiten bei Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem § 259c (weggefallen) § 260 Beitragsbemessungsgrenzen § 261 Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte § 262 Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt § 263 Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten § 263a Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten mit Entgeltpunkten (Ost) § 264 Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich § 264a Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet § 264b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung § 264c Zuschlag bei Hinterbliebenenrenten § 264d Zugangsfaktor § 265 Knappschaftliche Besonderheiten § 265a Knappschaftliche Besonderheiten bei rentenrechtlichen Zeiten im Beitrittsgebiet § 265b (weggefallen) Sechster Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen § 266 Erhöhung des Grenzbetrags § 267 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung Siebter Unterabschnitt Beginn von Witwenrenten und Witwerrenten an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten und Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich § 268 Beginn von Witwenrenten und Witwerrenten an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten § 268a Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich Achter Unterabschnitt Zusatzleistungen § 269 Steigerungsbeträge § 269a Zuschuss zur Krankenversicherung § 269b Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern § 270 Kinderzuschuss § 270a (weggefallen) Neunter Unterabschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland und Auszahlung § 270b Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit § 271 Höhe der Rente § 272 Besonderheiten § 272a Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004 Zehnter Unterabschnitt Organisation, Datenverarbeitung und Datenschutz Erster Titel Organisation § 273 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See § 273a Zuständigkeit in Zweifelsfällen § 273b (weggefallen) Zweiter Titel Datenverarbeitung und Datenschutz § 274 Dateien bei der Datenstelle hinsichtlich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 § 274a (weggefallen) § 274b (weggefallen) Dritter Titel Übergangsvorschriften zur Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger § 274c Ausgleichsverfahren § 274d Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung bis zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Elfter Unterabschnitt Finanzierung Erster Titel (weggefallen) § 275 (weggefallen) Zweiter Titel Beiträge § 275a Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet § 275b Verordnungsermächtigung § 275c (aufgehoben) § 276 Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter § 276a Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit § 276b Gleitzone § 276c (aufgehoben) § 277 Beitragsrecht bei Nachversicherung § 277a Durchführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet § 278 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung § 278a Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet § 279 Beitragspflichtige Einnahmen bei Hebammen und Handwerkern § 279a Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet § 279b Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte § 279c Beitragstragung im Beitrittsgebiet § 279d Beitragszahlung im Beitrittsgebiet § 279e (aufgehoben) § 279f (aufgehoben) § 279g Sonderregelungen bei Altersteilzeitbeschäftigten § 280 Höherversicherung für Zeiten vor 1998 § 281 Nachversicherung § 281a Zahlung von Beiträgen im Rahmen des Versorgungsausgleichs im Beitrittsgebiet § 281b Verordnungsermächtigung Dritter Titel Verfahren § 281c Meldepflichten im Beitrittsgebiet § 282 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze § 283 (weggefallen) § 284 Nachzahlung für Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte § 284a (weggefallen) § 285 Nachzahlung bei Nachversicherung § 286 Versicherungskarten § 286a Glaubhaftmachung der Beitragszahlung und Aufteilung von Beiträgen § 286b Glaubhaftmachung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet § 286c Vermutung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet § 286d Beitragserstattung § 286e Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Vierter Titel Berechnungsgrundlagen § 287 (aufgehoben) § 287a (weggefallen) § 287b Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe § 287c (weggefallen) § 287d Erstattungen in besonderen Fällen § 287e Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet § 287f Getrennte Abrechnung § 288 (weggefallen) Fünfter Titel Erstattungen § 289 Wanderversicherungsausgleich § 289a Besonderheiten beim Wanderversicherungsausgleich § 290 Erstattung durch den Träger der Versorgungslast § 290a Erstattung durch den Träger der Versorgungslast im Beitrittsgebiet § 291 Erstattung für Kinderzuschüsse § 291a Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit § 291b Erstattung nicht beitragsgedeckter Leistungen § 291c (aufgehoben) § 292 Verordnungsermächtigung § 292a Verordnungsermächtigung für das Beitrittsgebiet Sechster Titel Vermögensanlagen § 293 Vermögensanlagen Zwölfter Unterabschnitt Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 § 294 Anspruchsvoraussetzungen § 294a Besonderheiten für das Beitrittsgebiet § 295 Höhe der Leistung § 295a Höhe der Leistung im Beitrittsgebiet § 296 Beginn und Ende § 296a (weggefallen) § 297 Zuständigkeit § 298 Durchführung § 299 Anrechnungsfreiheit Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts Erster Unterabschnitt Grundsatz § 300 Grundsatz Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe § 301 Leistungen zur Teilhabe § 301a Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz Dritter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten § 302 Anspruch auf Altersrente in Sonderfällen § 302a Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Bergmannsvollrenten § 302b Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit § 303 Witwerrente § 303a Große Witwenrente und große Witwerrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit § 304 Waisenrente § 305 Wartezeit und sonstige zeitliche Voraussetzungen Vierter Unterabschnitt Rentenhöhe § 306 Grundsatz § 307 Umwertung in persönliche Entgeltpunkte § 307a Persönliche Entgeltpunkte aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets § 307b Bestandsrenten aus überführten Renten des Beitrittsgebiets § 307c Durchführung der Neuberechnung von Bestandsrenten nach § 307b § 307d (weggefallen) § 308 Umstellungsrenten § 309 Neufeststellung auf Antrag § 310 Erneute Neufeststellung von Renten § 310a Neufeststellung von Renten mit Zeiten der Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn oder bei der Deutschen Post § 310b Neufeststellung von Renten mit überführten Zeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz § 310c Neufeststellung von Renten wegen Beschäftigungszeiten während des Bezugs einer Invalidenrente Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen § 311 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung § 312 Mindestgrenzbetrag bei Versicherungsfällen vor dem 1. Januar 1979 § 313 Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit § 313a Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Arbeitslosengeld § 314 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes § 314a Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes aus dem Beitrittsgebiet § 314b Befristung der Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit Sechster Unterabschnitt Zusatzleistungen § 315 Zuschuss zur Krankenversicherung § 315a Auffüllbetrag § 315b Renten aus freiwilligen Beiträgen des Beitrittsgebiets § 316 (weggefallen) Siebter Unterabschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland § 317 Grundsatz | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 317a Neufeststellung |
§ 318 Ermessensleistungen an besondere Personengruppen § 319 Zusatzleistungen Achter Unterabschnitt Zusatzleistungen bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets § 319a Rentenzuschlag bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 und 1993 Neunter Unterabschnitt Leistungen bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets § 319b Übergangszuschlag Zehnter Unterabschnitt Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze § 319c Rente wegen Alters und Arbeitslosengeld Sechstes Kapitel Bußgeldvorschriften § 320 Bußgeldvorschriften § 321 Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Anlage 1 Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM Anlage 2 Jährliche Beitragsbemessungsgrenzen in Euro/DM/RM Anlage 2a Jährliche Beitragsbemessungsgrenzen des Beitrittsgebiets in Euro/DM Anlage 2b Jährliche Höchstwerte an Entgeltpunkten Anlage 3 Entgeltpunkte für Beiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen Anlage 4 Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragsklassen Anlage 5 Entgeltpunkte für Berliner Beiträge Anlage 6 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen von Franken in Deutsche Mark Anlage 7 Entgeltpunkte für saarländische Beiträge Anlage 8 Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen und Beitragsbemessungsgrundlagen in RM/DM für Sachbezugszeiten, in denen der Versicherte nicht Lehrling oder Anlernling war Anlage 9 Hauerarbeiten Anlage 10 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets Anlage 11 Verdienst für freiwillige Beiträge im Beitrittsgebiet Anlage 12 Gesamtdurchschnittseinkommen zur Umwertung der anpassungsfähigen Bestandsrenten des Beitrittsgebiets Anlage 13 Definition der Qualifikationsgruppen Anlage 14 Bereich Anlage 15 Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Beitragszeiten mit freiwilligen Beiträgen Anlage 16 Höchstverdienste bei glaubhaft gemachten Beitragszeiten ohne Freiwillige Zusatzrentenversicherung Anlage 17 (weggefallen) Anlage 18 (weggefallen) Anlage 19 Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Anlage 20 Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für Frauen Anlage 21 (aufgehoben) Anlage 22 (aufgehoben) Anlage 23 (aufgehoben) | |
§ 113 Höhe der Rente | |
(1) 1 Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten werden ermittelt aus 1. Entgeltpunkten für Bundesgebiets-Beitragszeiten, 2. dem Leistungszuschlag für Bundesgebiets-Beitragszeiten, 3. Zuschlägen an Entgeltpunkten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, 4. Abschlägen an Entgeltpunkten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, soweit sie auf Bundesgebiets-Beitragszeiten entfallen, 5. Zuschlägen aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse, 6. Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, 7. zusätzlichen Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus nach § 23b Abs. 2 Satz 1 bis 4 des Vierten Buches aufgelösten Wertguthaben, 8. Zuschlägen an Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten, 9. Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters und 10. Zuschlägen an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung. 2 Bundesgebiets-Beitragszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge nach Bundesrecht nach dem 8. Mai 1945 gezahlt worden sind, und die diesen im Fünften Kapitel gleichgestellten Beitragszeiten. (2) Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten von Berechtigten wird allein aus Bundesgebiets-Beitragszeiten ermittelt. | |
(3) 1 Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden zu 70 vom Hundert berücksichtigt. 2 Satz 1 gilt nicht bei Hinterbliebenenrenten, wenn der verstorbene Versicherte Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehöriger eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehöriger der Schweiz war. (4) Absatz 3 Satz 1 gilt nicht für Berechtigte, die Inhaber 1. einer in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Blauen Karte EU nach der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17) oder 2. einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes sind oder waren, und deren Hinterbliebene. | |
§ 114 Besonderheiten | |
(1) 1 Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden zusätzlich ermittelt aus | (1) 1 Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten werden zusätzlich ermittelt aus |
1. Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten, 2. dem Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten und 3. Abschlägen an Entgeltpunkten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, soweit sie auf beitragsfreie Zeiten oder einen Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten entfallen. 2 Die nach Satz 1 ermittelten Entgeltpunkte werden dabei in dem Verhältnis berücksichtigt, in dem die Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten und die nach § 272 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 272 Abs. 3 Satz 1 ermittelten Entgeltpunkte zu allen Entgeltpunkten für Beitragszeiten einschließlich Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz stehen. | |
(2) Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten von Berechtigten, die Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, wird zusätzlich aus | (2) Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten von Berechtigten wird zusätzlich aus |
1. beitragsfreien Zeiten in dem sich nach Absatz 1 Satz 2 ergebenden Verhältnis und 2. Berücksichtigungszeiten im Inland ermittelt. | |
(3) Absatz 1 gilt auch bei Hinterbliebenenrenten und Absatz 2 gilt auch bei Waisenrenten, wenn der verstorbene Versicherte Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehöriger eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehöriger der Schweiz war. (4) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Berechtigte, die Inhaber 1. einer in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Blauen Karte EU nach der Richtlinie 2009/50/EG oder 2. einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes sind oder waren, und deren Hinterbliebene. | |
§ 272 Besonderheiten | |
(1) 1 Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, die vor dem 19. Mai 1950 geboren sind und vor dem 19. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, werden zusätzlich ermittelt aus | (1) Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die vor dem 19. Mai 1950 geboren sind und vor dem 19. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, werden zusätzlich ermittelt aus |
1. Entgeltpunkten für Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz, begrenzt auf die Höhe der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten, 2. dem Leistungszuschlag für Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz, begrenzt auf die Höhe des Leistungszuschlags für Bundesgebiets-Beitragszeiten, 3. dem Abschlag an Entgeltpunkten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, der auf Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz entfällt, in dem Verhältnis, in dem die nach Nummer 1 begrenzten Entgeltpunkte für Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zu allen Entgeltpunkten für diese Zeiten stehen und 4. dem Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten aus Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz in dem sich nach Nummer 3 ergebenden Verhältnis. | |
2 Satz 1 gilt auch bei Hinterbliebenenrenten, wenn der verstorbene Versicherte Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehöriger eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehöriger der Schweiz war. | |
(2) Entgeltpunkte für Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz, die nach Absatz 1 aufgrund von Entgeltpunkten (Ost) zusätzlich zu berücksichtigen sind, gelten als Entgeltpunkte (Ost). (3) 1 Zu den Entgeltpunkten von Berechtigten im Sinne von Absatz 1, die auf die Höhe der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten begrenzt zu berücksichtigen sind, gehören auch Reichsgebiets-Beitragszeiten. 2 Bei der Ermittlung von Entgeltpunkten aus einem Leistungszuschlag, aus einem Abschlag aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplitting und für den Zuschlag bei einer Waisenrente sind Reichsgebiets-Beitragszeiten wie Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zu berücksichtigen. | |
§ 317 Grundsatz | |
(1) 1 Bestand Anspruch auf Leistung einer Rente vor dem Zeitpunkt, von dem an geänderte Vorschriften über Leistungen an Berechtigte im Ausland gelten, wird die Rente allein aus Anlass der Rechtsänderung nicht neu berechnet. 2 Dies gilt nicht, wenn dem Berechtigten die Rente aus Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nicht oder nicht in vollem Umfang gezahlt werden konnte. 3 Die Rente ist mindestens aus den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten weiterzuleisten. | |
(2) Eine Rente an einen Hinterbliebenen, der Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehöriger eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehöriger der Schweiz ist, ist mindestens aus den persönlichen Entgeltpunkten des verstorbenen Versicherten zu leisten, aus denen seine Rente geleistet worden ist, wenn er am 31. Dezember 1991 Anspruch auf Leistung einer Rente ins Ausland hatte und diese Rente bis zu seinem Tode bezogen hat. (2a) 1 Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente und ist diese Rente aufgrund einer nach dem 31. Dezember 1991 eingetretenen Änderung in den Verhältnissen, die für die Anwendung der Vorschriften über Leistungen an Berechtigte im Ausland von Bedeutung sind, neu festzustellen, ist bei der Neufeststellung das am 1. Januar 1992 geltende Recht anzuwenden. 2 Hierbei sind für Berechtigte, die Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, mindestens die nach § 307 ermittelten persönlichen Entgeltpunkte in dem in § 114 Abs. 1 Satz 2 genannten Verhältnis zugrunde zu legen. 3 Satz 2 gilt auch bei Hinterbliebenenrenten, wenn der verstorbene Versicherte Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehöriger eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehöriger der Schweiz war. | (2) Eine Rente an einen Hinterbliebenen ist mindestens aus den persönlichen Entgeltpunkten des verstorbenen Versicherten zu leisten, aus denen seine Rente geleistet worden ist, wenn er am 31. Dezember 1991 Anspruch auf Leistung einer Rente ins Ausland hatte und diese Rente bis zu seinem Tode bezogen hat. (2a) 1 Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente und ist diese Rente aufgrund einer nach dem 31. Dezember 1991 eingetretenen Änderung in den Verhältnissen, die für die Anwendung der Vorschriften über Leistungen an Berechtigte im Ausland von Bedeutung sind, neu festzustellen, ist bei der Neufeststellung das am 1. Januar 1992 geltende Recht anzuwenden. 2 Hierbei sind für Berechtigte mindestens die nach § 307 ermittelten persönlichen Entgeltpunkte in dem in § 114 Abs. 1 Satz 2 genannten Verhältnis zugrunde zu legen. |
(3) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente, bei der der Anspruch oder die Höhe von der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängig war, und wurde hierbei die jeweilige Arbeitsmarktlage berücksichtigt oder hätte sie berücksichtigt werden können, gilt dies auch weiterhin. (4) Berechtigte erhalten eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nur, wenn sie auf diese Rente bereits für die Zeit, in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch im Inland gehabt haben, einen Anspruch hatten. | |
§ 317a (neu) | § 317a Neufeststellung |
(1) 1 Eine nach den Vorschriften dieses Buches berechnete Rente, in der die persönlichen Entgeltpunkte zu 70 vom Hundert berücksichtigt wurden, wird ab dem 1. Oktober 2013 neu festgestellt. 2 Bei der Neufeststellung sind die §§ 113, 114 und 272 in der am 1. Oktober 2013 geltenden Fassung anzuwenden. (2) 1 Bestand vor dem 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente, in der der Rentenbetrag zu 70 vom Hundert berücksichtigt wurde, wird diese auf Antrag ab 1. Oktober 2013 neu festgestellt. 2 Bei der Neufeststellung sind das am 1. Januar 1992 geltende Recht und die §§ 113, 114 und 272 in der am 1. Oktober 2013 geltenden Fassung anzuwenden. |
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