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§ 40a - Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)

V. v. 25.06.2001 BGBl. I S. 1297; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 158
Geltung ab 01.07.2001; FNA: 860-9-1 Sozialgesetzbuch
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§ 40a (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 40a WMVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 2b Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
vom 10.07.2020 BGBl. I S. 1657
aktuell vorher 01.03.2020 (16.07.2020)Artikel 2a Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
vom 10.07.2020 BGBl. I S. 1657
aktuellvor 01.03.2020 (16.07.2020)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 40a WMVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40a WMVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WMVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1657; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 2a EntsRLUG Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
... bekannt." 2. Nach § 40 wird folgender § 40a eingefügt: „§ 40a Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie ... 2. Nach § 40 wird folgender § 40a eingefügt: „ § 40a Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie (1) Die Teilnahme an Sitzungen des ...
Artikel 2b EntsRLUG Weitere Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
... § 40a der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1297), die zuletzt durch Artikel 2a dieses Gesetzes geändert ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 13a TeilhStG Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 40a folgende Angabe eingefügt: „§ 40b Sonderregelung aus Anlass der ... Komma und die Wörter „die Frauenbeauftragte" eingefügt. 3. Nach § 40a wird folgender § 40b eingefügt: „§ 40b Sonderregelung aus Anlass ...