§ 40b (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 40b WMVO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 476
Artikel 1 1. WMVOÄndV ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 40b wie folgt gefasst: „§ 40b (weggefallen)". 2. Dem § 21 ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 40b wie folgt gefasst: „ § 40b (weggefallen) ". 2. Dem § 21 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) ... beschließen, dass die Wahl auch als Briefwahl durchgeführt wird." 3. § 40b wird ...
Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 13a TeilhStG Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung ... wird nach der Angabe zu § 40a folgende Angabe eingefügt: „ § 40b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Wahlverfahren". 2. ... „die Frauenbeauftragte" eingefügt. 3. Nach § 40a wird folgender § 40b eingefügt: „§ 40b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie ... 3. Nach § 40a wird folgender § 40b eingefügt: „ § 40b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Wahlverfahren Bis zur ...
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