interne Verweise§ 17 TabStG Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung (vom 13.02.2023) ... § 76 der Abgabenordnung sinngemäß. (3) Steuerschuldner nach § 15 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4 sowie Satz 3 haben unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt auch, wenn im ... unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt auch, wenn im Fall des § 15 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 Tabakwaren ohne gültige Steuerzeichen empfangen werden und auch, wenn im Fall des Bezugs zu ...
§ 18 TabStG Fälligkeit (vom 01.07.2022) ... einer Steuerentstehung durch unrechtmäßige Entnahme aus dem Steuerlager nach § 15 Absatz 2 Nummer 1 und in den Fällen einer Steuerentstehung nach § 15 Absatz 2 Nummer 2 und 4 ist die ... Steuerlager nach § 15 Absatz 2 Nummer 1 und in den Fällen einer Steuerentstehung nach § 15 Absatz 2 Nummer 2 und 4 ist die Steuer sofort fällig. Dies gilt auch, wenn im Fall einer Steuerentstehung ... die Steuer sofort fällig. Dies gilt auch, wenn im Fall einer Steuerentstehung nach § 15 Absatz 2 Nummer 3 Tabakwaren ohne gültige Steuerzeichen empfangen werden und auch, wenn im Fall des Bezugs zu ...
§ 23f TabStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023) ... aber nicht im Steuergebiet zum Verkauf stehen. Für Satz 1 Nummer 2 gilt § 15 Absatz 3 entsprechend. (3) Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen ... sowie der Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat. § 15 Absatz 7 gilt entsprechend. (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch ...
§ 31 TabStG Verwender (vom 13.02.2023) ... oder dieser nicht mehr zugeführt werden können, es sei denn, es liegt ein Fall des § 15 Absatz 3 vor. Kann der Verbleib der Tabakwaren nicht festgestellt werden, so gelten sie als nicht ...
§ 35 TabStG Besondere Ermächtigungen (vom 13.02.2023) ... der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 15 und 32 zu erlassen. (2) Das Bundesministerium der Finanzen erlässt die allgemeinen ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Tabaksteuerverordnung (TabStV)Artikel 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3263; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 204
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Zitat in folgenden NormenTabaksteuerverordnung (TabStV)
Artikel 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3263; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 204
§ 30 TabStV Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung (vom 13.02.2023) ... und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. (3) In den Fällen des § 15 Absatz 5 des Gesetzes gelten hinsichtlich der Nachweisführung die §§ 22 und 29 entsprechend. ... der Nachweisführung die §§ 22 und 29 entsprechend. Die Frist nach § 15 Absatz 5 Satz 4 des Gesetzes beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Feststellung der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VStÄndG Änderung des Tabaksteuergesetzes (vom 29.10.2022) ... 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „in § 15 Absatz 3 Nummer 1" durch die Wörter „in § 15 Absatz 3" ersetzt. b) In ... werden die Wörter „in § 15 Absatz 3 Nummer 1" durch die Wörter „in § 15 Absatz 3" ersetzt. b) In Absatz 2 wird nach den Wörtern „während ... in den steuerrechtlich freien Verkehr zur Folge hatte," eingefügt. 12. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... 17 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „ § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4 sowie Satz 3" durch die Wörter „§ 15 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zweite ... Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4 sowie Satz 3" durch die Wörter „ § 15 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4 sowie Satz 3" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „§ 15 ... Nummer 2 und 4 sowie Satz 3" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „ § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3" durch die Wörter „§ 15 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. ... die Wörter „§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3" durch die Wörter „ § 15 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. 14. Die Angabe zu Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst: ... unrechtmäßigen Eingang" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „ § 15 Absatz 5" durch die Angabe „§ 15 Absatz 7" ersetzt. c) In Absatz ... bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 15 Absatz 5" durch die Angabe „ § 15 Absatz 7" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter ... befinden, aber nicht im Steuergebiet zum Verkauf stehen. Für Satz 1 Nummer 2 gilt § 15 Absatz 3 entsprechend. (3) Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen 1. des ... hält, sowie der Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat. § 15 Absatz 7 gilt entsprechend. (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch ... zu bestimmen." 21. In § 31 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „des § 15 Absatz 3 Nummer 1" durch die Wörter „des § 15 Absatz 3" ersetzt. 22. ... die Wörter „des § 15 Absatz 3 Nummer 1" durch die Wörter „des § 15 Absatz 3" ersetzt. 22. § 32 wird wie folgt geändert: a) Nach ... werden, dass der Steuerschuldner innerhalb von vier Monaten ab der Entstehung der Steuer nach § 15 Absatz 2 Nummer 1 nachweist, dass 1. die Tabakwaren in der Annahme befördert wurden, dass für ...
Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3411
Artikel 2 TabStMoG Weitere Änderung des Tabaksteuergesetzes ... b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Dies gilt auch, wenn im Fall des § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Tabakwaren ohne gültige Steuerzeichen empfangen werden und auch, wenn im Fall des Bezugs zu ... wie folgt gefasst: „Dies gilt auch, wenn im Fall einer Steuerentstehung nach § 15 Absatz 2 Nummer 3 Tabakwaren ohne gültige Steuerzeichen empfangen werden und auch, wenn im Fall des Bezugs zu ...
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009) ... 9 Absatz 3, § 10 Absatz 3, § 11 Absatz 5, § 12 Absatz 6, § 14 Absatz 7, § 15 Absatz 7, § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 4, § 18 Absatz 3, § 21 Absatz 5, § ...
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