interne Verweise§ 14 BierStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023) ... steht der Verbrauch im Steuerlager gleich, 2. die Herstellung ohne Erlaubnis nach § 5 , 3. die Entnahme aus dem Verfahren der Steueraussetzung bei Aufnahme in den Betrieb des ...
§ 29 BierStG Durchführung (vom 06.12.2024) ... Anlagen und Betriebsteile zum Steuerlager (§ 4) gehören, 4. Vorschriften zu § 5 Absatz 1 und 2 , insbesondere zum Verfahren der Erlaubnis und zur Sicherheitsleistung zu erlassen und dabei in der ...
Zitat in folgenden NormenBiersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 6 BierStV Sicherheitsleistung (vom 01.11.2022) ... Hauptzollamt legt die Höhe der Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung des § 5 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes fest. Es überprüft regelmäßig die Höhe der ...
§ 35 BierStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023) ... ist. (5) Für den Inhaber einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes oder als registrierter Empfänger nach § 6 des Gesetzes gilt für die ...
§ 35a BierStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023) ... ist. (5) Für den Inhaber einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 5 des Gesetzes oder als registrierter Versender nach § 7 des Gesetzes gilt für die ihm ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022) ... Das Hauptzollamt legt die Höhe der Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung des § 5 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes fest. Es überprüft regelmäßig die Höhe der ... zugegangen ist. (5) Für den Inhaber einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes oder als registrierter Empfänger nach § 6 des Gesetzes gilt für die ... zugegangen ist. (5) Für den Inhaber einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 5 des Gesetzes oder als registrierter Versender nach § 7 des Gesetzes gilt für die ihm ...
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
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