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TierSchTrV
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Anlage 6
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.02.2009 aufgehoben
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Anlage 6 - Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
neugefasst durch B. v. 11.06.1999
BGBl. I S. 1337
; aufgehoben durch
§ 23
V. v. 11.02.2009
BGBl. I S. 375
Geltung ab 01.03.1997; FNA: 7833-3-12
Tierschutz
2 weitere Fassungen
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wird in 3 Vorschriften zitiert
Abschnitt 7 Schlußbestimmungen
Anlage 5
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Anlage 7
Anlage 6 (zu §
34
Abs. 6) Internationale Tiertransport-Bescheinigung
Anlage 6 wird in
1 Vorschrift zitiert
(Vordruck siehe BGBl. I 1999 S. 1358 - 1359)
Anlage 5
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Anlage 7
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Zitierungen von
Anlage 6 TierSchTrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 TierSchTrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierSchTrV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 34 TierSchTrV Verbringen nach einem anderen Mitgliedstaat, Ausfuhr
... daß beim Transport von Nutztieren zum Zwecke der Ausfuhr eine dem Muster der Anlage
6
entsprechende Bescheinigung (Transportbescheinigung) mitgeführt wird. (7) Die ...
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