Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.02.2009 aufgehoben
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Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)

neugefasst durch B. v. 11.06.1999 BGBl. I S. 1337; aufgehoben durch § 23 V. v. 11.02.2009 BGBl. I S. 375
Geltung ab 01.03.1997; FNA: 7833-3-12 Tierschutz
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verbote
§ 4 Grundsätze
§ 5 Verladen
§ 6 Ernähren und Pflegen
§ 7 Anforderungen an Transportmittel
§ 8 Bescheinigungen
§ 9 Planung
§ 10 Transporterklärung
§ 11 Erlaubnis und Registrierung
§ 11a Widerruf, Rücknahme und Ruhen der Erlaubnis
§ 12 Kennzeichnung
§ 13 Sachkunde
§ 14 Schienentransport
§ 15 Schiffstransport
§ 16 Lufttransport
Abschnitt 2 Transport in Behältnissen
§ 17 Allgemeine Anforderungen
§ 18 Besondere Anforderungen an Behältnisse
§ 19 Nachnahmeversand
§ 20 Pflichten des Absenders
§ 21 Pflichten des Beförderers
§ 22 Maßnahmen bei Ankunft der Tiere
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren
§ 23 Raumbedarf und Pflege
§ 24 Begrenzung von Transporten
§ 25 Straßentransport
§ 26 Kranke oder verletzte Nutztiere
§ 27 Transportunfähige Nutztiere
§ 28 Vor dem Transport erkrankte oder verletzte Nutztiere
§ 29 Während des Transports erkrankte oder verletzte Nutztiere
Abschnitt 4 Besondere Vorschriften zum Schutz anderer Tiere
§ 30 Hauskaninchen, Hausgeflügel und Stubenvögel
§ 31 Haushunde und Hauskatzen
§ 32 Sonstige Säugetiere und sonstige Vögel
§ 33 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere
Abschnitt 5 Grenzüberschreitender Transport
§ 33a Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 34 Verbringen nach einem anderen Mitgliedstaat, Ausfuhr
§ 35 Ausfuhruntersuchung
§ 36 Anzeige der Ankunft
§ 36a Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 37 Einfuhrdokumente
§ 38 Anforderungen an die Einfuhr
§ 39 Einfuhruntersuchung
§ 40 Grenzübertrittsbescheinigung
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
§ 41 Befugnisse der Behörde
§ 42 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlußbestimmungen
§ 43 Übergangsvorschriften
§ 44 (Änderung von Vorschriften)
§ 45 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2) Anforderungen an Verladeeinrichtungen
Anlage 2 (zu § 6 Abs. 3 und § 24 Abs. 3) Tränk- und Fütterungsintervalle sowie Ruhepausen beim Transport von Nutztieren in Fahrzeugen nach § 24 Abs. 3
Anlage 3 (zu § 18)
Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1) Abtrennung und Raumbedarf
Anlage 5 (zu § 34 Abs. 1) Transportplan
Anlage 6 (zu § 34 Abs. 6) Internationale Tiertransport-Bescheinigung
Anlage 7 (zu § 39 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren


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