Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Schlussformel - Dreiundzwanzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (23. AnrV-BG k.a.Abk.)

Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

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