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Artikel 1 - Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (7. BSAVfVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Die Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2552), die durch die Verordnung vom 17. April 2007 (BGBl. I S. 578) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 12 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Die Gebührentatbestände und Gebührensätze bestimmen sich nach dem jeweiligen Gebührenverzeichnis (Anlagen 2 und 3)."
- 2.
- Dem § 13 wird folgender Absatz 6 angefügt:„(6) Für die Zulassung von Erhaltungssorten gelten die in Anlage 3 gesondert aufgeführten Gebührentatbestände und Gebührensätze."
- 3.
- Der Anlage 2 wird folgende Anlage 3 angefügt:
„Anlage 3 (zu §§ 12 Absatz 1 und 13 Absatz 6) Gebührenverzeichnis für Erhaltungssorten
Gebühren- nummer | Gebührentatbestand | Bezogene Vorschrift (SaatG)*) | Gebühr (Euro) |
1 | 2 | 3 | 4 |
4 | Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) in Verbindung mit der Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung (Erhaltungssorten-VO) | ||
400 | Verfahren der Sortenzulassung | § 41 | |
401 | Entscheidung über die Sortenzulassung | § 42 SaatG in Verbindung mit § 4 Erhaltungssorten-VO | 310 |
402 | Registerprüfung | § 44 Abs. 1 bis 3 SaatG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 bis 4 Erhaltungssorten-VO | |
402.1 | bei Sorten landwirtschaftlicher Arten | 380 | |
402.2 | bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Unter- suchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig | 310 | |
410 | Überwachung der Erhaltung einer Sorte oder einer weiteren Erhaltungszüchtung | § 37 Satz 2 | 30 |
420 | Verfahren zur Verlängerung einer Sortenzulassung | § 36 Abs. 2 und 3 | |
421 | Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung | ||
421.1 | bei Sorten landwirtschaftlicher Arten | 120 | |
430 | Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters | § 46 | |
431 | Entscheidung über die Eintragung eines weiteren Züchters | 310 | |
432 | Prüfung des Antrags auf Eintragung als weiterer Züchter aufgrund der Übernahme der Erhaltungszüchtung | § 48 | 120 |
440 | Sonstige Verfahren | ||
441 | Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sorten- liste Eingetragenen, je Sorte | § 47 Abs. 4 Satz 1 | 120 |
442 | Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung | § 52 Abs. 2 bis 4 Nr. 1 bis 8 | 120 |
443 | Festsetzung zusätzlicher Regionen für die Saatguterzeugung | § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 SaatG und mit § 5 Abs. 3 Erhaltungs- sorten-VO | 60 |
444 | Festsetzung zusätzlicher Regionen für das Inverkehrbringen von Saatgut | § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 SaatG und mit § 7 Erhaltungssorten-VO | 60 |
445 | Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters | § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 | 120 |
446 | Genehmigung des Inverkehrbringens von Saatgut zu gewerb- lichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte | § 3 Abs. 2 | 120 |
447 | Festsetzung einer Auslauffrist für das Inverkehrbringen einer nicht mehr zugelassenen Erhaltungssorte | § 36 Abs. 3 und § 52 Abs. 6 | 120 |
448 | Widerspruchsentscheidung | ||
448.1 | gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags und die Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung | § 38 Abs. 3; § 52 Abs. 2 bis 4 Nr. 1 bis 8 | 120 |
448.2 | gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung einer Sortenzulassung | § 36 Abs. 2 und 3 | 120 |
448.3 | gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters | § 46; § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 | 120 |
448.4 | gegen die Zurückweisung eines Antrags für das Inverkehrbrin- gen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte | § 3 Abs. 2 | 120 |
448.5 | gegen eine andere Entscheidung | 120 |
- *)
- Soweit nichts anderes angegeben."
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8904/a162529.htm