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Artikel 1 - Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (7. BSAVfVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2111 (Nr. 44); Geltung ab 25.07.2009
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 25. Juli 2009 BSAVfV § 12, § 13, Anlage 3 (neu)

Die Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2552), die durch die Verordnung vom 17. April 2007 (BGBl. I S. 578) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 12 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Gebührentatbestände und Gebührensätze bestimmen sich nach dem jeweiligen Gebührenverzeichnis (Anlagen 2 und 3)."

2.
Dem § 13 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) Für die Zulassung von Erhaltungssorten gelten die in Anlage 3 gesondert aufgeführten Gebührentatbestände und Gebührensätze."

3.
Der Anlage 2 wird folgende Anlage 3 angefügt:

„Anlage 3 (zu §§ 12 Absatz 1 und 13 Absatz 6) Gebührenverzeichnis für Erhaltungssorten

Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SaatG)*)
Gebühr
(Euro)
1234
4Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) in Verbindung mit der
Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung
(Erhaltungssorten-VO)
  
400Verfahren der Sortenzulassung § 41  
401Entscheidung über die Sortenzulassung § 42 SaatG
in Verbindung mit § 4
Erhaltungssorten-VO
310
402Registerprüfung§ 44 Abs. 1 bis 3 SaatG
in Verbindung mit
§ 2 Abs. 2 bis 4
Erhaltungssorten-VO
 
402.1bei Sorten landwirtschaftlicher Arten  380
402.2bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Unter-
suchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig
 310
410Überwachung der Erhaltung einer Sorte oder einer weiteren
Erhaltungszüchtung
§ 37 Satz 2 30
420Verfahren zur Verlängerung einer Sortenzulassung § 36 Abs. 2 und 3  
421Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung   
421.1bei Sorten landwirtschaftlicher Arten  120
430Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters § 46  
431Entscheidung über die Eintragung eines weiteren Züchters  310
432Prüfung des Antrags auf Eintragung als weiterer Züchter
aufgrund der Übernahme der Erhaltungszüchtung
§ 48 120
440Sonstige Verfahren   
441Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sorten-
liste Eingetragenen, je Sorte
§ 47 Abs. 4 Satz 1 120
442Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung § 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8
120
443Festsetzung zusätzlicher Regionen für die Saatguterzeugung § 3 Abs. 3 in Verbindung
mit § 53 SaatG und mit
§ 5 Abs. 3 Erhaltungs-
sorten-VO
60
444Festsetzung zusätzlicher Regionen für das Inverkehrbringen
von Saatgut
§ 3 Abs. 3 in Verbindung
mit § 53 SaatG und mit
§ 7 Erhaltungssorten-VO
60
445Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters § 52 Abs. 5
in Verbindung mit § 52
Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6
und 8
120
446Genehmigung des Inverkehrbringens von Saatgut zu gewerb-
lichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte
§ 3 Abs. 2 120
447Festsetzung einer Auslauffrist für das Inverkehrbringen einer
nicht mehr zugelassenen Erhaltungssorte
§ 36 Abs. 3 und § 52
Abs. 6
120
448Widerspruchsentscheidung  
448.1gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags und die
Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung
§ 38 Abs. 3;
§ 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8
120
448.2gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung einer
Sortenzulassung
§ 36 Abs. 2 und 3 120
448.3gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung oder
den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters
§ 46; § 52 Abs. 5
in Verbindung mit
§ 52 Abs. 3 und 4
Nr. 5, 6 und 8
120
448.4gegen die Zurückweisung eines Antrags für das Inverkehrbrin-
gen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung
der Sorte
§ 3 Abs. 2 120
448.5gegen eine andere Entscheidung  120


 
*)
Soweit nichts anderes angegeben."