Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Konzernabschlussüberleitungsverordnung (1. KonÜVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.07.2009 BGBl. I S. 2126 (Nr. 44); Geltung ab 25.07.2009
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Eingangsformel



Auf Grund des § 10a Absatz 9 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 13 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch die Verordnung vom 21. April 2008 (BGBl. I S. 748) geändert worden ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute:



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