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Zitierungen von § 78 BioSt-NachV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 78 BioSt-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BioSt-NachV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1061
Artikel 2 EEGuaÄndG Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 78 wie folgt gefasst: „§ 78 Übergangsbestimmung". 2. In ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 78 wie folgt gefasst: „§ 78 Übergangsbestimmung". 2. In § 64 Absatz 2 wird die Angabe „1. ... 14 wird aufgehoben. d) Die bisherige Nummer 15 wird Nummer 14. 4. § 78 wird wie folgt gefasst: „§ 78 Übergangsbestimmung Diese ... 15 wird Nummer 14. 4. § 78 wird wie folgt gefasst: „§ 78 Übergangsbestimmung Diese Verordnung ist nicht auf flüssige Biomasse ...
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