Artikel 3 - Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform (HeimRNG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 30. September 2009 HeimG § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, § 14

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Die §§ 5 bis 9 und § 14 Absatz 2 Nummer 4, Absatz 4, 7 und 8 des Heimgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2970), das zuletzt durch Artikel 78 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, treten zum 30. September 2009 außer Kraft.



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