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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut (1. MSaatBehVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut vom 11. Februar 2009 (BAnz. S. 519) wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 2 werden nach den Wörtern „seines erstmaligen Inverkehrbringens" die Wörter „oder seiner Einfuhr zum Eigenbedarf" eingefügt.

2.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird nach der Angabe „§ 1 Absatz 1" die Angabe „, § 2 Absatz 1" eingefügt.

b)
Folgender Satz 3 wird angefügt:

„Eine Ausnahmegenehmigung von dem Verbot nach § 2 Absatz 1 kann auch Ausnahmen von der in Anlage 3 beschriebenen Messmethode vorsehen."

3.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. MSaatBehVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. MSaatBehVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 3 PflSchRBußGAnpV Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut
... behandeltem Maissaatgut vom 11. Februar 2009 (BAnz. S. 519), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2341) geändert worden ist, wird wie folgt ...