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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut (1. MSaatBehVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut vom 11. Februar 2009 (BAnz. S. 519) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 2 werden nach den Wörtern „seines erstmaligen Inverkehrbringens" die Wörter „oder seiner Einfuhr zum Eigenbedarf" eingefügt.
- 2.
- § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird nach der Angabe „§ 1 Absatz 1" die Angabe „, § 2 Absatz 1" eingefügt.
- b)
- Folgender Satz 3 wird angefügt:
„Eine Ausnahmegenehmigung von dem Verbot nach § 2 Absatz 1 kann auch Ausnahmen von der in Anlage 3 beschriebenen Messmethode vorsehen."
- 3.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. MSaatBehVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. MSaatBehVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 3 PflSchRBußGAnpV Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut
... behandeltem Maissaatgut vom 11. Februar 2009 (BAnz. S. 519), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2341) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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