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Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut (1. MSaatBehVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet:

-
auf Grund des § 3 Absatz 1 Nummer 16 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512),

-
auf Grund des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), § 7 Absatz 1 Satz 1 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1342), im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Arbeit und Soziales:


Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut vom 11. Februar 2009 (BAnz. S. 519) wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 2 werden nach den Wörtern „seines erstmaligen Inverkehrbringens" die Wörter „oder seiner Einfuhr zum Eigenbedarf" eingefügt.

2.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird nach der Angabe „§ 1 Absatz 1" die Angabe „, § 2 Absatz 1" eingefügt.

b)
Folgender Satz 3 wird angefügt:

„Eine Ausnahmegenehmigung von dem Verbot nach § 2 Absatz 1 kann auch Ausnahmen von der in Anlage 3 beschriebenen Messmethode vorsehen."

3.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.


Artikel 2



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut in der vom 1. August 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.


Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Juli 2009.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

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