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§ 3 - Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)

Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2433 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 9a G. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 960
Geltung ab 04.08.2009 bzw. 01.03.2010; FNA: 2129-54 Umweltschutz
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§ 3 Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen



Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden können, dürfen zu kosmetischen Zwecken oder sonstigen Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde nur betrieben werden, wenn bei ihrem Betrieb die in einer Rechtsverordnung nach § 5 festgelegten Anforderungen eingehalten werden.



 

Zitierungen von § 3 NiSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 NiSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NiSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 NiSG Nutzungsverbot für Minderjährige
... Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ...
§ 5 NiSG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
... vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung der Betrieb von Anlagen nach § 3 bestimmten Anforderungen genügen muss, insbesondere 1. dass beim Betrieb der ...
§ 8 NiSG Bußgeldvorschriften
... Absatz 1 Nummer 2 eine dort genannte Anforderung nicht einhält, 3. entgegen § 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 2 eine Anlage betreibt,  ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
UV-Schutz-Verordnung (UVSV)
V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1412
 
Zitat in folgenden Normen

UV-Schutz-Verordnung (UVSV)
V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1412
§ 9 UVSV Hinweis auf Bußgeldvorschriften des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
... gegen § 3 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen in ...