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Artikel 3 - Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 §§ 4, 5, 6 Absatz 1 und 2 sowie § 7 und Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung*) dieses Gesetzes in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. März 2010 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. August 2009.

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