Artikel 10 - Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (RAuNOBRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am 1. September 2009 in Kraft. Artikel 5, 6, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4, Artikel 8 und 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 5, 6 und 8 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. § 32 Satz 2 in Artikel 1 Nr. 13 und Artikel 9 Abs. 2 treten am 28. Dezember 2009 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. August 2009.



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