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Artikel 3 - Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGMoG)

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Haushaltsgrundsätzegesetzes in der ab 1. Januar 2010 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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