Änderung Artikel 3 Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes vom 13.02.2010

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Artikel 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.02.2010 geltenden Fassung
Artikel 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 13.02.2010 geltenden Fassung
durch B. v. 18.03.2010 BGBl. I S. 326
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 3 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

Artikel 3 Inkrafttreten *)


(Textabschnitt unverändert)

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Genfer Fassung des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle vom 2. Juli 1999 nach ihrem Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.: gemäß B. v. 18. März 2010 (BGBl. I S. 326) tritt das Gesetz mit Wirkung zum 13. Februar 2010 in Kraft




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