Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes (EuropolGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2504 (Nr. 50); Geltung ab 01.01.2010, siehe Artikel 4
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Artikel 2 Aufhebung des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes



Das Europol-Auslegungsprotokollgesetz vom 17. Dezember 1997 (BGBl. 1997 II S. 2170; 1998 II S. 2930) wird aufgehoben.



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