Zitierungen von § 13 AkkStelleG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 AkkStelleG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AkkStelleG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2540
Artikel 1 1. AkkStelleGÄndG
... und Auslagen ein Vorschuss gezahlt oder eine Sicherheit geleistet wird." 3. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Übergangsbestimmungen (1) ... geleistet wird." 3. § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Übergangsbestimmungen (1) § 5 Absatz 5 Satz 1 in der ab dem 25. Juli 2017 ...

Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2354
Artikel 1 AkkStelleGuaÄndG Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes
... und Auslagen ein Vorschuss gezahlt oder eine Sicherheit geleistet wird." 5. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Verkündung von ...


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