Eingangsformel - Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO)

V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2730 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.01.2010; FNA: 611-1-34 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Eingangsformel



Auf Grund des § 10 Absatz 5 und des § 51 Absatz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179), von denen § 10 Absatz 5 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) neu gefasst worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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