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Änderung § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik vom 03.04.2014

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 10 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung
§ 10 n.F. (neue Fassung)
in der am 03.04.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 45 V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft und am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft und am 31. Dezember 2018 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)