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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik am 14.11.2018
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 14. November 2018 durch Artikel 2 der 1. VeranstTMstrFortbÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der VeranstTMstrFortbV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 14.11.2018 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 14.11.2018 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 05.11.2018 BGBl. I S. 1841 |
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(Textabschnitt unverändert) § 9 Anwendungsregelung | |
(Text alte Fassung) Für Fortbildungsprüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 weiter anzuwenden. | (Text neue Fassung) Für Fortbildungsprüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 weiter anzuwenden. |
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft und am 31. Dezember 2018 außer Kraft. | Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft. |
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik | |
(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2925) | |
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik | |
(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2925) |
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