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Änderung Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin vom 08.12.2017
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Anlage 2 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 08.12.2017 geltenden Fassung | Anlage 2 n.F. (neue Fassung) in der am 08.12.2017 geltenden Fassung durch Artikel 12 V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827 |
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(Text alte Fassung) Anlage 2 (zu § 11 Absatz 6) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin | (Text neue Fassung)Anlage 2 (aufgehoben) |
(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2939) |
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