Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2010 aufgehoben
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§ 2 - Vierzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (14. SchwHGBeihV k.a.Abk.)

V. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2956 (Nr. 57); aufgehoben durch § 2 V. v. 26.07.2010 BGBl. I S. 1064
Geltung ab 01.07.2009; FNA: 404-26-14 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 2


§ 2 ändert mWv. 1. Juli 2009 13. SchwHGBeihV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dreizehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen vom 23. Juli 2008 (BGBl. I S. 1623) außer Kraft.



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