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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (DatAustUSAUG k.a.Abk.)
Artikel 2 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (BGBl. 2009 II S. 1010, 1011) nach seinem Artikel 24 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 4. April 2012 (BGBl. 2012 II S. 499) sind das Abkommen und dieses Gesetz am 19. April 2011 in Kraft getreten.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität B. v. 4. April 2012 BGBl. 2012 II S. 499 m.W.v. 19. April 2011
Frühere Fassungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.04.2011 (23.05.2012) | Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität vom 04.04.2012 BGBl. 2012 II S. 499 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 DatAustUSAUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DatAustUSAUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
B. v. 04.04.2012 BGBl. 2012 II S. 499
Bekanntmachung DatAustUSAUGBek
... Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (BGBl. 2009 II S. 1010, 1011) und nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. September 2009 (BGBl. I S. 2998) zur Umsetzung des Abkommens ...
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