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Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (DatAustUSAUG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
Artikel 1 ändert mWv. 19. April 2011 DatAustUSAG
(gesamter Text siehe Gesetz zur Ausführung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität)
Artikel 2 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (BGBl. 2009 II S. 1010, 1011) nach seinem Artikel 24 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)
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- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 4. April 2012 (BGBl. 2012 II S. 499) sind das Abkommen und dieses Gesetz am 19. April 2011 in Kraft getreten.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität B. v. 4. April 2012 BGBl. 2012 II S. 499 m.W.v. 19. April 2011
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