Zitierungen von § 16 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 KrWaffKontrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWaffKontrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 KrWaffKontrG Verbot von Atomwaffen
... Unbeschadet des § 16 ist es verboten, 1. Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed