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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.04.2016 aufgehoben
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Anhang 4 - Sektorenverordnung (SektVO)
Artikel 1 V. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3110 (Nr. 62); aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 2 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624
Geltung ab 29.09.2009; FNA: 703-5-2 Kartellrecht
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Geltung ab 29.09.2009; FNA: 703-5-2 Kartellrecht
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Anhang 4 Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur Richtlinie 2009/33/EG)
Tabelle 1 Energiegehalt von Kraftstoffen
Kraftstoff | Energiegehalt in Megajoule (MJ)/Liter bzw. Megajoule (MJ)/Normkubikmeter (Nm³) |
Dieselkraftstoff | 36 MJ/Liter |
Ottokraftstoff | 32 MJ/Liter |
Erdgas | 33-38 MJ/Nm³ |
Flüssiggas (LPG) | 24 MJ/Liter |
Ethanol | 21 MJ/Liter |
Biodiesel | 33 MJ/Liter |
Emulsionskraftstoff | 32 MJ/Liter |
Wasserstoff | 11 MJ/Nm³ |
Tabelle 2 Emissionskosten im Straßenverkehr (Preise von 2007)
Kohlendioxid (CO2) | Stickoxide (NOx) | Nichtmethan- Kohlenwasserstoffe | Partikelförmige Abgasbestandteile |
0,03-0,04 €/kg | 0,0044 €/g | 0,001 €/g | 0,087 €/g |
Tabelle 3 Gesamtkilometerleistung von Straßenfahrzeugen
Fahrzeugklasse (Kategorien M und N gemäß der Richtlinie 2007/46/EG) | Gesamtkilometerleistung |
Personenkraftwagen (M1) | 200.000 km |
Leichte Nutzfahrzeuge (N1) | 250.000 km |
Schwere Nutzfahrzeuge (N2, N3) | 1.000.000 km |
Busse (M2, M3) | 800.000 km |
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit G. v. 7. Dezember 2011 BGBl. I S. 2570 m.W.v. 14. Dezember 2011
Frühere Fassungen von Anhang 4 SektVO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.12.2011 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2570 |
aktuell vorher | 12.05.2011 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung vom 09.05.2011 BGBl. I S. 800 |
aktuell | vor 12.05.2011 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anhang 4 SektVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 4 SektVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SektVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 29 SektVO Zuschlag und Zuschlagskriterien (vom 14.12.2011)
... werden, ist die in Anhang 5 definierte Methode anzuwenden. Soweit die Angaben in Anhang 4 dem Auftraggeber einen Spielraum bei der Beurteilung des Energiegehaltes oder der Emissionskosten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2570
Artikel 2 VergRVÄndG Änderung der Sektorenverordnung
... jeweils durch das Wort „Straßenfahrzeugen" ersetzt. 5. Anhang 4 wird wie folgt geändert: a) In der Bezeichnung wird das Wort ...
Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung
V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 800
Artikel 2 VgVuaÄndV Änderung der Sektorenverordnung
... bewertet werden, ist die in Anhang 5 definierte Methode anzuwenden. Soweit die Angaben in Anhang 4 dem Auftraggeber einen Spielraum bei der Beurteilung des Energiegehaltes oder der Emissionskosten ... 3" durch die Angabe „Satz 4" ersetzt. 7. Die folgenden Anhänge 4 und 5 werden angefügt: „Anhang 4 Daten zur Berechnung der über die ... 7. Die folgenden Anhänge 4 und 5 werden angefügt: „Anhang 4 Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden ...
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