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§ 4 - Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)

V. v. 30.09.2009 BGBl. I S. 3182 (Nr. 65); aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126
Geltung ab 02.11.2009, abweichend siehe § 71; FNA: 754-22-4 Energieversorgung
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§ 4 Schutz von Flächen mit hohem Naturschutzwert



(1) Biomasse, die zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet wird, darf nicht von Flächen mit einem hohen Wert für die biologische Vielfalt stammen.

(2) Als Flächen mit einem hohen Wert für die biologische Vielfalt gelten alle Flächen, die zum Referenzzeitpunkt oder später folgenden Status hatten, unabhängig davon, ob die Flächen diesen Status noch haben:

1.
bewaldete Flächen nach Absatz 3,

2.
Naturschutzzwecken dienende Flächen nach Absatz 4 oder

3.
Grünland mit großer biologischer Vielfalt nach Absatz 5.

(3) Bewaldete Flächen sind

1.
Primärwälder und

2.
sonstige naturbelassene Flächen,

a)
die mit einheimischen Baumarten bewachsen sind,

b)
in denen es kein deutlich sichtbares Anzeichen für menschliche Aktivität gibt und

c)
in denen die ökologischen Prozesse nicht wesentlich gestört sind.

(4) 1Naturschutzzwecken dienende Flächen sind Flächen, die durch Gesetz oder von der zuständigen Behörde für Naturschutzzwecke ausgewiesen worden sind. 2Sofern die Europäische Kommission auf Grund des Artikels 18 Absatz 4 Unterabsatz 2 Satz 3 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) oder auf Grund des Artikels 7c Absatz 4 Unterabsatz 2 Satz 3 der Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 88) Flächen für den Schutz seltener, bedrohter oder gefährdeter Ökosysteme oder Arten, die

1.
in internationalen Übereinkünften anerkannt werden oder

2.
in den Verzeichnissen zwischenstaatlicher Organisationen oder der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur aufgeführt sind,

für die Zwecke des Artikels 17 Absatz 3 Buchstabe b Nummer ii der Richtlinie 2009/28/EG oder für die Zwecke des Artikels 7b Absatz 3 Buchstabe b Nummer ii der Richtlinie 2009/30/EG anerkennt, gelten diese Flächen auch als Naturschutzzwecken dienende Flächen. 3Absatz 1 gilt nicht, sofern Anbau und Ernte der Biomasse den genannten Naturschutzzwecken nicht zuwiderlaufen.

(5) 1Grünland mit großer biologischer Vielfalt ist Grünland, das ohne Eingriffe von Menschenhand

1.
Grünland bleiben würde und dessen natürliche Artenzusammensetzung sowie ökologische Merkmale und Prozesse intakt sind (natürliches Grünland), oder

2.
kein Grünland bleiben würde und das artenreich und nicht degradiert ist (künstlich geschaffenes Grünland), es sei denn, dass die Ernte der Biomasse zur Erhaltung des Grünlandstatus erforderlich ist.

2Im Übrigen gilt die Verordnung (EU) Nr. 1307/2014 der Kommission vom 8. Dezember 2014 zur Festlegung der Kriterien und geografischen Verbreitungsgebiete zur Bestimmung von Grünland mit großer biologischer Vielfalt für die Zwecke des Artikels 7b Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und des Artikels 17 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 351 vom 9.12.2014, S. 3) in der jeweils geltenden Fassung.





 

Frühere Fassungen von § 4 Biokraft-NachV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.04.2016Artikel 2 Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen
vom 04.04.2016 BGBl. I S. 590

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Biokraft-NachV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 Biokraft-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Biokraft-NachV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 Biokraft-NachV Anerkennung von Biokraftstoffen (vom 29.06.2018)
... erfüllen an a) den Schutz natürlicher Lebensräume nach den §§ 4 bis 6 und b) eine nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung nach § 7 und ... die Beurteilung der Anforderungen an den Schutz natürlicher Lebensräume nach den §§ 4 bis 6 ist Referenzzeitpunkt der 1. Januar 2008. Sofern keine hinreichenden Daten ...
§ 14 Biokraft-NachV Anerkannte Nachweise (vom 09.04.2016)
... Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 sind: 1. Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 15 oder ...
§ 15 Biokraft-NachV Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen (vom 29.06.2018)
... der Biomasse gültig waren, b) bestätigen, dass die Anforderungen nach den §§ 4 bis 7 bei der Herstellung der Biomasse erfüllt worden sind, und c) jeweils in ...
§ 18 Biokraft-NachV Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise (vom 29.06.2018)
... die Biokraftstoffe, auf die sich der Nachhaltigkeitsnachweis bezieht, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 erfüllen, b) des Energiegehalts der Biokraftstoffe in Megajoule,  ...
§ 23 Biokraft-NachV Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise (vom 09.04.2016)
... Richtlinie 2009/30/EG entsprechen, kann die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 auch durch einen Nachhaltigkeitsnachweis nachgewiesen werden, der belegt, dass die Biomasse ... von Biomasse abgeschlossen hat, die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 auch durch Nachhaltigkeitsnachweise der in dem Vertrag benannten Stelle nachgewiesen werden, ...
§ 26 Biokraft-NachV Ausstellung von Zertifikaten (vom 09.04.2016)
... zu dokumentieren: a) die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 7 durch die Schnittstellen und alle von ihnen mit der Herstellung oder Lieferung der Biomasse ...
§ 33 Biokraft-NachV Anerkennung von Zertifizierungssystemen (vom 01.01.2013)
... insbesondere der Standards zur näheren Bestimmung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 enthalten oder auch nachträglich mit Auflagen versehen werden, wenn dies erforderlich ... 2. einzelne Länder oder Staaten, 3. einzelne Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 oder 4. den Betrieb einer elektronischen Datenbank zum Zweck des Nachweises ...
§ 50 Biokraft-NachV Kontrolle des Anbaus
... von Biokraftstoffen angebaut oder geerntet wird, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 7 erfüllen. Art und Häufigkeit der Kontrollen nach Satz 1 müssen sich ...
§ 51 Biokraft-NachV Kontrolle des Anbaus bei nachhaltiger landwirtschaftlicher Bewirtschaftung
... Kontrolle beschränkt sich darauf, ob diese Betriebe die Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 ...
§ 66 Biokraft-NachV Zuständigkeit (vom 27.06.2020)
... 68 Absatz 2 und 14. den Vollzug dieser Verordnung im Übrigen mit Ausnahme von § 4 Absatz 4 Satz 1 Variante 2. (2) Die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesanstalt ...
Anlage 3 Biokraft-NachV (zu § 33 Absatz 1, § 43 Absatz 1) Inhaltliche Anforderungen an Zertifizierungssysteme (vom 27.06.2020)
... enthalten mindestens Regelungen dazu, a) wie die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 für die Herstellung und Lieferung der Biokraftstoffe unter Berücksichtigung eines ... zum Nachweis darüber vorlegen müssen, dass sie die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 erfüllen, bb) welchen Inhalt und Umfang die Dokumentation nach § 26 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Emissionshandelsverordnung 2020 (EHV 2020)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3295; zuletzt geändert durch Artikel 136 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 4 EHV 2020 Emissionsfaktor beim Einsatz von Biokraftstoffen im Luftverkehr
... Null, soweit die eingesetzten Biokraftstoffe die Nachhaltigkeitsanforderungen der §§ 4 bis 8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 872
Artikel 2 BioSt-NachVuaÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... die Biokraftstoffe, auf die sich der Nachhaltigkeitsnachweis bezieht, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 erfüllen, b) des Energiegehalts der Biokraftstoffe in Megajoule,  ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
V. v. 26.11.2012 BGBl. I S. 2363
Artikel 1 BImSchV36uaÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote
... werden, wenn zugleich auch der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der §§ 4 bis 8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erbracht wird. Für den Nachweis der ...

Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen
V. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 590, 1318
Artikel 2 BioKrQAÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... an a) den Schutz natürlicher Lebensräume nach den §§ 4 bis 6 und b) eine nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung nach § 7 ... an die Treibhausgasminderung nach § 8 Absatz 1 erfüllen." 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 werden die Wörter „Kommission ... auf die sich der Nachhaltigkeitsnachweis bezieht, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 erfüllen, einschließlich der folgenden Angaben: a) der ...