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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.12.2021 aufgehoben
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§ 52 - Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
V. v. 30.09.2009 BGBl. I S. 3182 (Nr. 65); aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126
Geltung ab 02.11.2009, abweichend siehe § 71; FNA: 754-22-4 Energieversorgung
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Geltung ab 02.11.2009, abweichend siehe § 71; FNA: 754-22-4 Energieversorgung
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§ 52 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
1Zertifizierungsstellen müssen der zuständigen Behörde jede Vor-Ort-Kontrolle so rechtzeitig ankündigen, dass eine Begleitung durch die zuständige Behörde möglich ist. 2Nach Abschluss jeder Kontrolle müssen die Zertifizierungsstellen einen Bericht erstellen, der insbesondere das Ergebnis der Kontrolle enthält; der Bericht ist der zuständigen Behörde elektronisch zu übermitteln.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben V. v. 26. Juni 2018 BGBl. I S. 872 m.W.v. 29. Juni 2018
Frühere Fassungen von § 52 Biokraft-NachV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.06.2018 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben vom 26.06.2018 BGBl. I S. 872 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 52 Biokraft-NachV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 Biokraft-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Biokraft-NachV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 38 Biokraft-NachV Widerruf der Anerkennung (vom 26.06.2010)
... und Schnittstellen mit dem Zertifizierungssystem und die Berichte nach § 52 und § 53 Absatz 2 Nummer 3 berücksichtigt werden. Die Vorschriften des ...
§ 47 Biokraft-NachV Widerruf der Anerkennung
... ist oder 2. die Zertifizierungsstelle ihre Pflichten nach den §§ 48 bis 54 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt. ...
§ 49 Biokraft-NachV Kontrolle der Schnittstellen
... Behörde kann bei begründetem Verdacht, insbesondere auf Grund der Berichte nach § 52 , bestimmen, dass eine Schnittstelle in kürzeren Zeitabschnitten kontrolliert werden muss; ...
§ 68 Biokraft-NachV Muster und Vordrucke (vom 29.06.2018)
... die Zertifikate nach § 26, 2. für die Berichte und Mitteilungen nach den §§ 52 und 53, 3. für die Bescheinigungen nach § 58 Absatz 1 sowie 4. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 872
Artikel 2 BioSt-NachVuaÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... gefasst: „§ 8 Treibhausgasminderung". b) Die Angabe zu § 52 wird wie folgt gefasst: „§ 52 Mitteilungen und Berichte über ... b) Die Angabe zu § 52 wird wie folgt gefasst: „ § 52 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen". c) Die Angaben zu den Anlagen 1 ... Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben. b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 10. § 52 wird wie folgt gefasst: „§ 52 Mitteilungen und Berichte über ... 2 Satz 2 wird aufgehoben. 10. § 52 wird wie folgt gefasst: „ § 52 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen Zertifizierungsstellen müssen der ... 53 Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „mit Ausnahme der Kontrollen, über die nach § 52 Satz 2 berichtet worden ist," gestrichen. 12. § 60 Absatz 2 Satz 2 wird ...
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
V. v. 26.11.2012 BGBl. I S. 2363
Artikel 2 BImSchV36uaÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... nach § 26, 2. für die Berichte und Mitteilungen nach den §§ 52 und 53, 3. für die Bescheinigungen nach § 58 Absatz 1 sowie 4. ...
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