§ 63 Berichtspflicht der zuständigen Behörde
Die zuständige Behörde evaluiert diese Verordnung regelmäßig und legt der Bundesregierung erstmals zum 31. Dezember 2010 und sodann jedes Jahr einen Erfahrungsbericht vor.
interne Verweise§ 66 Biokraft-NachV Zuständigkeit (vom 27.06.2020) ... 10. das Einholen von Auskünften nach § 62, 11. die Berichte nach § 63 , 12. die Übermittlung von Daten nach § 65, 13. die ...
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