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§ 2 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (GtDBWVAPrV)

V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3240, 3692 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227
Geltung ab 14.09.2009; FNA: 2030-7-17-4 Beamte
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§ 2 Arten des Vorbereitungsdienstes



Der Vorbereitungsdienst besteht aus

1.
einer berufspraktischen Studienzeit, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisse durch ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden, oder

2.
einem Bachelorstudium mit integrierten berufspraktischen Studienzeiten.



 

Zitierungen von § 2 GtDBWVAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 GtDBWVAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GtDBWVAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 GtDBWVAPrV Dauer des Vorbereitungsdienstes (vom 01.08.2024)
... Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 1 dauert in der Regel zwölf Monate. (2) Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer ... 2 Nummer 1 dauert in der Regel zwölf Monate. (2) Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 2 dauert in der Regel 42 ...
§ 9h GtDBWVAPrV Einstellung in den Vorbereitungsdienst (vom 01.08.2024)
... - kann eingestellt werden, wer 1. bei einem Vorbereitungsdienst a) nach § 2 Nummer 1 einen Bachelor- oder einen gleichwertigen Abschluss in einem Studienfach besitzt, das einem der ... das einem der Fachgebiete nach § 1 Absatz 3 zugeordnet werden kann, oder b) nach § 2 Nummer 2 aa) die Zugangsberechtigung für eine mit der Einstellungsbehörde ...
§ 10 GtDBWVAPrV Gliederung der berufspraktischen Studienzeit (vom 01.08.2024)
... Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 1 gliedert sich in Praktika und Lehrveranstaltungen. Im Einzelnen sind folgende ...
§ 24 GtDBWVAPrV Laufbahnprüfung
... fünf Rangpunkte erreicht worden sind. (3) Beim Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 2 umfasst die Laufbahnprüfung zusätzlich zu den Prüfungsteilen nach Absatz 2 ...
§ 28 GtDBWVAPrV Zulassung zur mündlichen Prüfung
... mindestens mit „ausreichend" bewertet worden sind. Beim Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 2 müssen darüber hinaus die Gesamtzahl an Credit Points erreicht und die ...
§ 37 GtDBWVAPrV Aufstiegsverfahren (vom 01.08.2024)
... Es können Auswahlverfahren für die Teilnahme am Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 2 , für die Teilnahme an einer fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst
V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227
Artikel 2 MtDBwVVDAktV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
... „§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes (1) Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 1 dauert in der Regel zwölf Monate. (2) Der Vorbereitungsdienst nach § 2 ... 2 Nummer 1 dauert in der Regel zwölf Monate. (2) Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 2 dauert in der Regel 42 Monate. § 4 Nachteilsausgleich (1) Menschen ... - kann eingestellt werden, wer 1. bei einem Vorbereitungsdienst a) nach § 2 Nummer 1 einen Bachelor- oder einen gleichwertigen Abschluss in einem Studienfach besitzt, das einem der ... das einem der Fachgebiete nach § 1 Absatz 3 zugeordnet werden kann, oder b) nach § 2 Nummer 2 aa) die Zugangsberechtigung für eine mit der Einstellungsbehörde ...