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§ 2 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (GtDBWVAPrV)
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3240, 3692 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227
Geltung ab 14.09.2009; FNA: 2030-7-17-4 Beamte
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Geltung ab 14.09.2009; FNA: 2030-7-17-4 Beamte
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§ 2 Arten des Vorbereitungsdienstes
§ 2 wird in 7 Vorschriften zitiert
Der Vorbereitungsdienst besteht aus
- 1.
- einer berufspraktischen Studienzeit, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisse durch ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden, oder
- 2.
- einem Bachelorstudium mit integrierten berufspraktischen Studienzeiten.
Zitierungen von § 2 GtDBWVAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 GtDBWVAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GtDBWVAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 GtDBWVAPrV Dauer des Vorbereitungsdienstes (vom 01.08.2024)
... Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 1 dauert in der Regel zwölf Monate. (2) Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer ... 2 Nummer 1 dauert in der Regel zwölf Monate. (2) Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 2 dauert in der Regel 42 ...
§ 9h GtDBWVAPrV Einstellung in den Vorbereitungsdienst (vom 01.08.2024)
... - kann eingestellt werden, wer 1. bei einem Vorbereitungsdienst a) nach § 2 Nummer 1 einen Bachelor- oder einen gleichwertigen Abschluss in einem Studienfach besitzt, das einem der ... das einem der Fachgebiete nach § 1 Absatz 3 zugeordnet werden kann, oder b) nach § 2 Nummer 2 aa) die Zugangsberechtigung für eine mit der Einstellungsbehörde ...
§ 10 GtDBWVAPrV Gliederung der berufspraktischen Studienzeit (vom 01.08.2024)
... Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 1 gliedert sich in Praktika und Lehrveranstaltungen. Im Einzelnen sind folgende ...
§ 24 GtDBWVAPrV Laufbahnprüfung
... fünf Rangpunkte erreicht worden sind. (3) Beim Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 2 umfasst die Laufbahnprüfung zusätzlich zu den Prüfungsteilen nach Absatz 2 ...
§ 28 GtDBWVAPrV Zulassung zur mündlichen Prüfung
... mindestens mit „ausreichend" bewertet worden sind. Beim Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 2 müssen darüber hinaus die Gesamtzahl an Credit Points erreicht und die ...
§ 37 GtDBWVAPrV Aufstiegsverfahren (vom 01.08.2024)
... Es können Auswahlverfahren für die Teilnahme am Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 2 , für die Teilnahme an einer fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst
V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227
Artikel 2 MtDBwVVDAktV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
... „§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes (1) Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 1 dauert in der Regel zwölf Monate. (2) Der Vorbereitungsdienst nach § 2 ... 2 Nummer 1 dauert in der Regel zwölf Monate. (2) Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 2 dauert in der Regel 42 Monate. § 4 Nachteilsausgleich (1) Menschen ... - kann eingestellt werden, wer 1. bei einem Vorbereitungsdienst a) nach § 2 Nummer 1 einen Bachelor- oder einen gleichwertigen Abschluss in einem Studienfach besitzt, das einem der ... das einem der Fachgebiete nach § 1 Absatz 3 zugeordnet werden kann, oder b) nach § 2 Nummer 2 aa) die Zugangsberechtigung für eine mit der Einstellungsbehörde ...
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