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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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§ 54 - Branntweinsteuerverordnung (BrStV)
Artikel 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3280 (Nr. 67); aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-7-14 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-7-14 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 54 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen V. v. 1. Juli 2011 BGBl. I S. 1308 m.W.v. 1. Juli 2011
Frühere Fassungen von § 54 BrStV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2011 (05.07.2011) | Artikel 2 Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 01.07.2011 BGBl. I S. 1308 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 54 BrStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 BrStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BrStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 2 6. VerbrStÄndV Änderung der Branntweinsteuerverordnung
... im Steuergebiet in Sonderfällen". d) Die Angaben zu den §§ 52 bis 54 werden wie folgt gefasst: „§ 52 (weggefallen) § 53 ... „§ 52 (weggefallen) § 53 (weggefallen) § 54 (weggefallen) ". e) Die Angaben zu den Abschnitten 21 und 22 werden durch folgende Angaben ... für Trinkzwecke unbrauchbar gemacht worden sind." 18. Die §§ 52 bis 54 werden aufgehoben. 19. In § 55 Absatz 2 werden die Wörter „§ 152 ... 46 Absatz 4" werden das Komma und die Wörter „§ 53 Absatz 2 oder § 54 Absatz 5 Satz 2" gestrichen. b) Nummer 2 wird wie folgt geändert: aa) ... 46 Absatz 4" werden das Komma und die Wörter „§ 53 Absatz 2 oder § 54 Absatz 5 Satz 2" gestrichen. c) In Nummer 6 werden nach den Wörtern „§ 48 ... Wörtern „§ 48 Absatz 2 Satz 2" die Wörter „auch in Verbindung mit § 54 Absatz 5 Satz 2 ," gestrichen. d) In Nummer 8 wird die Angabe „§ 42 Absatz 2" ... In Nummer 9 werden die Wörter „jeweils auch in Verbindung mit § 53 Absatz 2 oder § 54 Absatz 5 Satz 2 ," und „auch in Verbindung mit § 54 Absatz 5 Satz 2," jeweils gestrichen. ... mit § 53 Absatz 2 oder § 54 Absatz 5 Satz 2," und „auch in Verbindung mit § 54 Absatz 5 Satz 2 ," jeweils gestrichen. f) In Nummer 17 werden nach dem Wort ...
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