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Zitierungen von § 40 SchaumwZwStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 SchaumwZwStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 SchaumwZwStV Zwischenerzeugnisse (vom 13.02.2023)
... §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 3 6. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
... 3 Satz 5 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben." 19. § 40 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort „anzumelden" durch ... Absatz 1 Satz 1, § 36 Absatz 4 Satz 3, § 37 Absatz 1 Satz 1, § 38a Absatz 2 Satz 2, § 40 Absatz 2 Satz 1 oder 3 , § 45 Absatz 3, § 46 Absatz 3 Satz 1 oder § 51 Absatz 3 Satz 1 oder  ... oder Absatz 3 Satz 1, § 36 Absatz 4 Satz 1, § 38b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1, § 40 Absatz 3 Satz 1 oder § 45 Absatz 2 Satz 1, b) § 12 Absatz 5 Satz 1 oder 4, jeweils auch ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022)
...  § 37a Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung". n) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Steuerentlastung bei der Beförderung ... n) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien ... gilt § 30 Absatz 2 entsprechend." 51. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Steuerentlastung bei der Beförderung von ... 51. § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs ... 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes anzuwenden." 55. ...