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Zitierungen von § 21 BierStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BierStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BierStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 BierStV Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier im Ausfallverfahren (vom 13.02.2023)
... oder den Empfänger des Bieres während der Beförderung des Bieres abweichend von § 21 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gemäß Artikel 8 Absatz 2 der ... Beförderungs- und Kontrollsystems den Entwurf einer elektronischen Änderungsmeldung nach § 21 Absatz 2 zu übermitteln, der dieselben Daten wie das Änderungsdokument enthält. ... 2 zu übermitteln, der dieselben Daten wie das Änderungsdokument enthält. § 21 Absatz 3 bis 6 gilt entsprechend. (4) Für die Unterrichtung über den Ausfall des ...
§ 28 BierStV Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren (vom 13.02.2023)
... steht oder ihm das elektronische Verwaltungsdokument oder die Änderungsmeldung nach § 21 Absatz 6 nicht zugeleitet wurde, hat er dem für ihn zuständigen Hauptzollamt ein Eingangsdokument ... wieder zur Verfügung und liegt das elektronische Verwaltungsdokument oder die Meldung nach § 21 Absatz 5 oder Absatz 6 dem Empfänger vor, hat dieser dem Hauptzollamt unverzüglich für das im ...
§ 35d BierStV Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (vom 13.02.2023)
...  (2) Für die Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier gilt § 21 Absatz 2, 3 und 6  ...
§ 52 BierStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... nicht rechtzeitig fertigt, 5. entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 35d Absatz 2, entgegen § 22 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022)
... Mitführen des eindeutigen Referenzcodes". h) Die Angabe zu § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Änderung des Bestimmungsorts oder des ... h) Die Angabe zu § 21 wird wie folgt gefasst: „ § 21 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier bei Verwendung des ... b) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „zuständige" gestrichen. 26. § 21 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 21 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier bei Verwendung des ... (2) Für die Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier gilt § 21 Absatz 2, 3 und 6 entsprechend. § 35e Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten ... wie folgt gefasst: „5. entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 35d Absatz 2, entgegen § 22 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz ...
 
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