interne Verweise§ 42 BierStV Steuerentlastung im Steuergebiet (vom 13.02.2023) ... Der Erlass oder die Erstattung sind je Kalendermonat in der Steuererklärung nach § 31 zu beantragen. (2) Der Steuerlagerinhaber hat das Rückbier mit der in ... Einzelfall festgesetzt. (7) Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 31 Absatz 4 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022) ... Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes". k) Nach der Angabe zu § 31 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 31a Herstellung von Bier ... Steueranmeldung beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben. Für die Steueranmeldung gilt § 31 entsprechend. Die Steuer ist sofort fällig. Mehrere Steuerschuldner sind ... einer Unregelmäßigkeit gegenüber dem Steuerschuldner." 37. § 31 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 5 wird der Klammerzusatz ... gilt § 88 Absatz 3 Satz 3 der Abgabenordnung entsprechend." 38. Nach § 31 wird folgender § 31a eingefügt: „§ 31a Herstellung von Bier ... (2) Für die Überprüfung der Steueranmeldung und die Kleinbetragsregelung gelten § 31 Absatz 4 und § 32 entsprechend." 49. § 39 wird wie folgt geändert: ... angefügt: „(7) Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 31 Absatz 4 entsprechend." 57. § 43 wird wie folgt gefasst: „§ 43 ... beizufügen. (5) Für die Überprüfung der Entlastungsanmeldung gilt § 31 Absatz 4 entsprechend." 58. In § 44 Satz 3 wird das Wort „zuständigen" ...
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
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