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Zitierungen von § 6a KaffeeStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a KaffeeStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KaffeeStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 KaffeeStV Registrierter Versender (vom 01.07.2021)
... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 ...
§ 25 KaffeeStV Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken (vom 01.07.2021)
... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. Für die Steueranmeldung und die Vorführpflicht gilt ...
§ 27 KaffeeStV Versandhandel (vom 29.10.2022)
... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis des Steuervertreters erlischt, wenn die Erlaubnis ...
§ 30 KaffeeStV Steuerbefreiung für den Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren (vom 01.07.2021)
... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. (6) Werden als Ausgleich für die in einem ...
§ 32 KaffeeStV Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr (vom 01.07.2021)
... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. Für die Vorführpflicht gilt § 14 Absatz 7 Satz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 3 7. VerbrStÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... b) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 6a Überprüfung der Erlaubnis". c) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt ... „bis zur Höhe" eingefügt. 8. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Überprüfung der Erlaubnis Das ... 8. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „ § 6a Überprüfung der Erlaubnis Das Hauptzollamt überprüft unbeschadet ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend." 15. § 13 wird wie folgt ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. Für die Steueranmeldung und die Vorführpflicht gilt § 24 ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis des Steuervertreters erlischt, wenn die Erlaubnis für ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend." d) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. Für die Vorführpflicht gilt § 14 Absatz 7 Satz 1 ...
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